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Welche Unterlagen benötige ich zur Erstellung der Anlagen KAP und SO? – Teil 2

22. April 2019 - Trading-Steuerberatung

Welche Unterlagen benötige ich zur Erstellung der Anlagen KAP und SO Teil 2

Im ersten Teil dieser Blog-Serie haben wir uns damit beschäftigt, welche Unterlagen zur Erstellung der relevanten Steueranlagen bei Kapitalerträgen von inländischen Brokern benötigt werden. Im zweiten Teil geht es um die Frage, welche Unterlagen man benötigt, falls man sein Depot bei einem ausländischen Broker, wie z.B. Interactive Brokers unterhält.

Fehlende Steuerbescheinigung – und nun?

Eine Steuerbescheinigung, wie man es von den inländischen Banken gewohnt ist, stellen die ausländischen Broker nicht zur Verfügung. Dafür meist aber ein sehr umfangreiches Reporting, was oft mehrere hundert Seiten umfassen kann. Doch was sind nun die „relevanten Zahlen“ für das Finanzamt?

Für das nachfolgende Beispiel wurde Interactive Brokers gewählt, ein unserer Erfahrung nach sehr oft genutzter Broker.

In der Kontoverwaltung kommt man über Berichte -> Kontoaktivitäten zu den Kontoauszügen. Es ist empfehlenswert, sich einen individuellen Kontoauszug anzulegen, welcher sämtliche verfügbaren Standardrubriken und optionalen Abschnitte enthält.

Wichtig: der Haken bei MTM-G/V zu Positionen aus dem vorangegangenen Zeitraum darf nicht gesetzt werden.

Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung eines Kontoauszuges aus der TWS, können Sie hier anfordern.

Je nach Handelsaktivität entsteht ein mehr oder weniger umfangreiches PDF. Die relevanten Werte für die Steuerformulare finden sich u.a. in:

  • Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance
  • Offene Positionen
  • Dividenden
  • Quellensteuer
  • Trades
  • Forex-G&V-Details.

Werte in der Steuerbescheinigung

Die entsprechenden Eintragungen der aufbereiteten Werte sind danach in den Zeilen 15 ff. der Anlage KAP und ggf. Anlage SO sowie Anlage KAP-INV einzutragen.

anlage kap und so ausländischer broker


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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. P.G. meint

    7. Dezember 2019 um 11:52

    Noch komplizierter geht der Steuerscheiß wohl nicht ? Total bescheuert !!!

    Antworten
  2. RDR meint

    16. Mai 2020 um 14:52

    Guten Tag,
    Der Thread ist zwar schon etwas alt, aber wäre es möglich das Video oder einen Link zu dem kostenlosen Webinar am 25. April 2019 um 18:00 Uhr bei Captrader (Anlage KAP wie ausfüllen) zu erhalten? Zeigt dieses Webinar auch wie man die Daten des IB Kontoauszuges für die KAP aufbereitet?
    Leider ist dieses Thema doch etwas kompliziert. Ich bin auch bei IB, jedoch bei einem anderen Retail Broker als Captrader in Deutschland. Gerne können sie den Link auch direkt an meine e-mail Adresse schicken. Vielen Dank.

    Antworten
  3. Thomas meint

    16. August 2021 um 18:35

    Hallo,
    wie sieht das denn aus wenn der einzutragende Betrag in Dollar Währung ist?
    Da möchte das Finanzamt doch bestimmt Euro Beträge stehen haben.

    Viele Grüße
    Thomas

    Antworten
  4. Red meint

    2. Januar 2022 um 16:24

    Hallo,
    interessant wäre es anhand eines Beispiels zu zeigen, wie die Werte aus dem Report aufgeteilt werden in GuV Devisen (enstanden durch z.B. explizite Devisenkonvertierung oder beim Aktienkauf in USD mit einem Konto in EUR Basiswährung) und Aktien zur korrekten Erfassung in Anlage SO bzw. Anlage KAP. Wird in den Webinaren auf diese Details eingegangen?

    Antworten
  5. Peter meint

    30. Juni 2022 um 16:51

    Leider ist das keine Garantie. Ich bin umgezogen und nun ist ein neues Finanzamt für mich zuständig. Die wollen mir keine Dividenden erstatten, obwohl ich massive Verluste in dem Jahr gemacht hat. Man pocht auf ein dt. Steuerformular, die Beschwerde hat auch nicht viel gebracht. In den Vorjahren beim alten Finanzamt hat das immer alles geklappt. Was mache ich nun? Wieder umziehen? Steuerberater holen? Lohnt sich halt bei 300€ nicht. Problem nur, die Steuern auf Dividenden für 2022 wären damit auch weg und ein Wechsel des Brokers wird teuer.

    Antworten

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