Inländische Banken stellen für Sparer und Depotbesitzer eine Jahressteuerbescheinigung aus. Von ausländischen Brokern und Banken wird dies von den Finanzämtern zwar häufig verlangt, die Broker jedoch sind nicht verpflichtet, diese auszustellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn das Finanzamt Ihre Trading-Verluste nicht akzeptiert.
Für die Steuererklärung ist eine Jahressteuerbescheinigung von ausländischen Instituten zwar nicht verpflichtend, trotzdem muss innerhalb der Steuererklärung eine übersichtliche Darstellung aller Transaktionen und Buchungen zur Verfügung gestellt werden.
Viele Trader und Investoren nutzen die Handelsplattform TWS von Interactive Brokers. Die übersichtliche Darstellung der Handelsaktivitäten lässt sich in der Kontoverwaltung über einen Bericht erstellen. Wie dies genau funktioniert und welche Punkte für die Steuererklärung wichtig sind, haben wir in folgender Anleitung für Sie zur Verfügung gestellt.