Die Beschränkung der Verlustanrechnung rund um die neue Trading-Steuer trifft private Optionshändler schwer. Gerade der Handel von Kombinationsstrategien wie Butterflys und Iron Condors sind so nicht mehr möglich. Immerhin können wenigstens Stillhalter aufatmen. Die Beschränkung der Verlustverrechnung greift beim Verkauf von Optionen nicht, mit einer Ausnahme: Optionen mit Barausgleich! Wann es zu einem Barausgleich kommt und was es zu beachten gibt, erläutern wir im Folgenden.
[Weiterlesen…] ÜberCash-Settlement: Barausgleich bei Optionen unbedingt vermeiden!