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Dividenden und Quellensteuer

Während bei Auszahlungen von Dividenden bei inländischen Aktiengesellschaften selten große steuerliche Fragen aufkommen, ist die Besteuerung von Dividenden bei ausländischen Aktien nicht ganz so einfach. Meist wird, bevor das Geld auf dem Konto landet, in vielen Ländern bereits eine Quellensteuer fällig. Diese Steuer wird vom Quellenland einbehalten. Diese Dividenden werden also zunächst doppelt besteuert. Bis zu einer bestimmten Höhe kann die ausländische Quellensteuer jedoch mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden. Dabei hat aber jedes Land seine eigenen Regeln.

Dividenden und Quellensteuer

Um nicht zu viele Steuern zu bezahlen und die Quellensteuer in den Steuererklärungen angerechnet zu bekommen, sind folgende Aspekte/ Fragestellungen zu beachten:

» Anrechnung von Quellensteuern aus verschiedenen Ländern

» Mein Broker behält bei deutschen Aktien keine Steuer ein – was nun?

» Wie ist die steuerliche Betrachtung, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht?

» Wie hole ich mir meine Steuer aus der Schweiz zurück?

» Dividende in einer ausländischen Währung – welcher Umrechnungskurs ist der Richtige?

» Wie komme ich in den Genuss des Sparer-Pauschbetrags?

» Behandlung von Unternehmenssonderformen wie MLPs, BDCs, Royal Trusts und LLCs

» Quellensteueranrechnung für Unternehmen

Sitzt die depotverwahrende Bank im Ausland, so behält diese die 25% Kapitalertragssteuer nicht ein. Um nicht in die Gefahr der Steuerhinterziehung zu geraten, ist es elementar wichtig, die verschiedenen Dividendeneinnahmen in der Steuer korrekt zu erklären.

Sie möchten sicher gehen, dass Ihre Dividendeneinkünfte in der Steuererklärung korrekt angegeben werden und somit der Gefahr einer Hinterziehung aus dem Weg gehen? Gleichzeitig wollen Sie aber, dass Ihnen nicht zu viel Quellensteuer im Ausland abgezogen wird? Gerne steht Ihnen der Steuerberater Frank Konewka bei diesen Fragen zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin. Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen

 

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* Bitte beachten Sie bei allen Anfragen an uns: Uns erreicht täglich eine Vielzahl an E-Mails, denen wir unmöglich allen gerecht werden können. Wir bitten daher um Verständnis, dass es sich bei rechtlichen Auskünften im Einzelfall um eine kostenpflichtige Beratungsleistung handelt, für die wir pauschal 180 € zzgl. MwSt. berechnen.

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