Ihr Finanzamt akzeptiert Ihre Trading-Verluste nicht?
Inländische Banken stellen für Anleger und Depotbesitzer eine Jahressteuerbescheinigung aus. Diese wird teilweise auch von den Finanzämtern von ausländischen Banken/ Brokern, wie z.B. Interactive Brokers verlangt. Hierzu sind diese aber nicht verpflichtet.
Leider kommt es dann häufig zu dem Fall, dass Finanzämter steuerliche Verluste, welche sich in einem ausländischen Konto angesammelt haben, nicht anerkennen. Dies entspricht aber nicht dem deutschen Steuerrecht und die Verluste müssen durch ein Einspruchsverfahren geltend gemacht werden.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihr Finanzamt Ihre steuerlichen Verluste akzeptiert und diese in den kommenden Jahren mit hoffentlich anfallenden Gewinnen gegenrechnet werden können.
Füllen Sie hierzu bitte folgendes Formular aus und schicken Sie uns zwingend Ihren Kontoauszug (Anleitung zur Erstellung des TWS-Auszugs) und bisherige Schreiben und einen eventuell bereits vorliegenden Steuerbescheid des Finanzamts mit.
Wir senden Ihnen danach ein unverbindliches Angebot zu.
Wichtig: Dies gilt nur für die Fälle, bei denen kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.
Unverbindliches Angebot anfordern:
Falls Ihre Dateien die Maximalgröße von 1MB überschreiten, senden Sie uns die Dateien per E-Mail an info@trading-steuerberatung.de.