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Neue Hoffnung für Trader? Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zur Verlustverrechnungsbeschränkung

30. Januar 2024 - Trading-Steuerberatung

In der Welt des Tradings sind steuerrechtliche Fragen meist wesentlich komplexer als die Handelsstrategien selbst. Das beste Beispiel ist die unsägliche steuerliche Behandlung der Verlustverrechnungsbeschränkung. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hat nun für Aufsehen gesorgt und könnte weitreichende Auswirkungen für Trader haben. In diesem Beitrag möchten wir die Bedeutung dieses Urteils und seine möglichen Folgen für Händler in Deutschland beleuchten.

Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu Verlustverrechnungsbeschränkung

Hintergrund des Urteils zur Verlustverrechnungsbeschränkung

Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Aktenzeichen 1-V-1674/23) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften geäußert. Es wurde festgestellt, dass die derzeitige Regelung möglicherweise eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt. Dieses Urteil ist allerdings spezifisch für den verhandelten Einzelfall und hat keine unmittelbare Auswirkung auf andere Fälle oder Bundesländer. In dem Urteil ging es konkret um die steuerliche Behandlung von CfDs-Geschäften.

Reichweite des Urteils zur Verlustverrechnungsbeschränkung

Generell gilt, dass Finanzgerichte in Deutschland nur für den vorliegenden Einzelfall entscheiden. Ihre Urteile sind nicht für andere Fälle oder Bundesländer bindend. Eine allgemeine und bindende Regelung für ganz Deutschland würde erst durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oder durch eine Änderung der Gesetzeslage durch die Politik erfolgen. Eine Entscheidung des BFH kann sich aber noch über Jahre ziehen.

Insofern sind Trader und Investoren durch dieses Urteil nicht bessergestellt! In der Vergangenheit kam es sogar vor, dass Finanzgerichte aus anderen Bundesländern entgegengesetzt zu anderen Finanzgerichten entschieden haben. Steuerzahler können sich nicht auf das aktuelle Urteil berufen!

Chancen durch das Urteil zur Verlustverrechnungsbeschränkung

Obwohl das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht unmittelbar für alle Händler in Deutschland bindend ist, bietet es eine neue Perspektive. Für Händler, die gegen die Verlustbegrenzung juristisch vorgehen möchten, zeigt dieser Fall, dass sich ein Prozess lohnen könnte. Aber an dieser Stelle sei noch einmal erwähnt: Eine Sicherheit durch dieses Urteil gibt es nicht! Weiterhin ist die Verlustverrechnungsbegrenzung ernst zu nehmen, es bleibt geltendes Recht!

Was das Urteil genau für Investoren und Trader bedeutet, hat Alexander Eichhorn von Eichhorn Coaching in folgendem Video noch genauer erklärt:

Unser Fazit

Angesichts der aktuellen Rechtslage empfehlen wir, die Verlustverrechnung ernst zu nehmen und proaktiv zu handeln, um nicht in problematische Situationen zu geraten. Eine Möglichkeit, das Problem der Verlustverrechnungsbeschränkung zu umgehen, könnte die Gründung einer GmbH sein. Diese Option sollte jedoch gründlich mit einem Steuerberater oder einem Rechtsbeistand besprochen werden, um die spezifischen Vor- und Nachteile für die individuelle Situation abzuwägen.

Unsere Partner von Eichhorn Coaching haben der Trading-GmbH eine komplette Ausgabe ihres Verm30ögensmagazins gewidmet, in der viele Fragen genaustens beleuchtet werden:

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Trading GmbH 3.0

Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist ein wichtiger Schritt in der Diskussion um die steuerliche Behandlung von Verlusten bei Termingeschäften. Es zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, bestehende Regelungen herauszufordern und möglicherweise zu ändern. Trader kommen jedoch nicht darum herum, ihre steuerlichen Angelegenheiten mit größter Sorgfalt und im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage handzuhaben.

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