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Besteuerung von Kryptowährungen

Bitcoin und andere Kryptowährungen sind – anders als der Euro – kein gesetzliches Zahlungsmittel. Dementsprechend werden sie anders betrachtet als eine vom Staat ausgegebene Währung. Daraus folgt, dass Kryptowährungen nicht wie Kapitalerträge, aus beispielsweise Aktien- oder Optionsgeschäften, besteuert werden.

In Deutschland werden Bitcoin und Co. im Ertragssteuerrecht als immaterielle Wirtschaftsgüter betrachtet. Wie diese privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteuert werden und wann diese als steuerfrei gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Besteuerung von Kryptowährungen

Um die Besteuerung von Kryptowährungen korrekt bei der Steuererklärung anzugeben, sind folgende Punkte bzw. Fragestellungen elementar wichtig:

» Ab wann ist die Besteuerung von Kryptowährungen steuerfrei?

» Gilt das FIFO-Verfahren bei Kryptowährungen?

» Verrechnung von Futures und Zertifikaten auf den Bitcoin

» Bitcoin Steuern für die Miner?

» Beachten der verschiedenen Freigrenzen

» Tausch von Coins gegen Waren und nun?

» Lending/Funding von Coins – Gefahr der Steuerfreiheit?

» Wie muss ich Zinseinnahmen versteuern?

» Verrechnung von Verlusten aus dem Kryptowährungshandel

» Falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt – Was nun?

» Besteuerung von Initial Coin Offerings

» Steuern bei Litecoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen

» Besonderheiten der Besteuerung von Kryptowährungen für Unternehmen

Wir raten Ihnen sich frühzeitig eine Beratung zu suchen. Mit dem falschen Umfang bei der Besteuerung von Kryptowährungen steht schnell der Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung im Raum.

Steuerberatung für Bitcoin und andere virtuelle Währungen

Sie möchten wissen, wie ihr Handel von Kryptowährungen besteuert wird? Sie sind unzufrieden mit Ihrem bisherigen Steuerberater, da dieser Bitcoin, Ethereum und Co. höchstens aus den Nachrichten kennt? Gerne steht Ihnen der Steuerberater Frank Konewka bei Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen, Korrekturen alter Erklärungen und Einkommenssteuerklärungen zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin. Hier finden Sie die Kontaktinformationen

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* Bitte beachten Sie bei allen Anfragen an uns: Uns erreicht täglich eine Vielzahl an E-Mails, denen wir unmöglich allen gerecht werden können. Wir bitten daher um Verständnis, dass es sich bei rechtlichen Auskünften im Einzelfall um eine kostenpflichtige Beratungsleistung handelt, für die wir pauschal 180 € zzgl. MwSt. berechnen.

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