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Trading-GmbH: Cash Secured Puts niemals andienen lassen!

30. Juli 2021 - Trading-Steuerberatung

Die Gründung einer Trading-GmbH ist aufgrund der Beschränkungen der Verlustverrechnung aktuell bei Optionshändlern sehr beliebt. Neben der vollen Anrechenbarkeit von Verlusten sind viele Gestaltungsspielräume bei einer GmbH möglich. Einen Steuertrick für den Handel mit Cash Secured Puts stellen wir in diesem Blogbeitrag vor.

Cash Secured Put Trading GmbH

Trading-GmbH – Besteuerung

Dieser Blogbeitrag bezieht sich rein auf die Besteuerung in einer Kapitalgesellschaft und ist für Privatpersonen so nicht anwendbar. Wie die Besteuerung von Cash Secured Puts für Privatpersonen funktioniert, haben wir im letzten Blogbeitrag besprochen. Bevor wir auf den Steuertrick für den Handel mit Cash Secured Puts eingehen, müssen wir kurz die grundsätzliche Besteuerung von Aktien und Optionen erläutern.

Bei einer GmbH werden Aktiengewinne mit ca. 1,5 % besteuert und sind somit fast steuerfrei. Wichtig ist an dieser Stelle nochmals zu erwähnen: dieser niedrige Steuersatz bezieht sich rein auf Aktiengewinne und nicht auf Dividendeneinkünfte oder auch Kursgewinne von REITs oder ETFs. Einen ausführlichen Blogbeitrag über die Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH haben wir bereits veröffentlicht:  GmbH für den Aktienhandel – Besteuerung von Aktien

Daneben werden Optionsgewinne in einer GmbH normal mit Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer besteuert, das sind aktuell je nach Firmensitz ungefähr 30 %. Die Verlustbeschränkung in Höhe von 20.000 € gilt bei einer GmbH nicht.

Für den nachfolgenden Trick muss man die unterschiedlichen Steuersätze zwischen Aktiengewinnen und Optionsgewinnen innerhalb einer GmbH verstanden haben, um sie dann entsprechen optimieren zu können.

Was ist ein Cash Secured Put?

Ein Cash Secured Put hat das Ziel, Aktien zu einem günstigeren Einstiegskurs zu erwerben, indem regelmäßig Put-Optionen auf die Aktie verkauft werden. Für den regelmäßigen Verkauf von diesen Put-Optionen wird der Stillhalter mit Optionsprämien so lange bezahlt, bis die Aktien schlussendlich angedient werden. Einen ausführlichen Artikel über den Handel von Cash Secured Puts inklusive vieler Praxisbeispiele hat unser Partner Eichhorn Coaching bereits veröffentlicht. Zum Beitrag auf eichhorn-coaching.de

Cash Secured Put in der Trading-GmbH – Steuertrick

Der nachfolgende Steuertrick funktioniert nur bei einer potenziellen Andienung eines Cash Secured Puts. Wird die Option vorab am Gewinnziel geschlossen, so ist der Optionsgewinn nach Gewerbe- und Körperschaftsteuer dementsprechend zu versteuern.

Nun zum Trick bei der Andienung eines Cash Secured Puts.

Beispiel:

  • Aktienkurs bei Eröffnung des Cash Secured Puts: 100 €
  • Cash Secured Put:
    • Strike: 90 €
    • Prämieneinnahme: 100 €

Nun fällt der Aktienkurs von 100 € auf 80 € und der Cash Secured Put hat nur noch eine Laufzeit von wenigen Stunden und eine Andienung von 100 Aktien ist somit sehr wahrscheinlich. Was kann der Stillhalter in einer Trading-GmbH nun machen?

Fall 1)

Der Stillhalter unternimmt nichts und lässt die Put-Option andienen. Er darf die 100 € Optionsprämie voll behalten (Besteuerung mit 30 %) und bekommt die Aktien zum Strike-Preis von 90 € angedient. Mit dieser Aktienposition hat er aktuell einen Buchverlust von 1.000 € (Kaufpreis von 90 € – aktueller Marktpreis 80 € * 100 Aktien). Angenommen die Aktie steigt nun erneut auf 100 € und dort verkauft der Stillhalter die Aktien wieder. Dann hat er folgenden Gewinn erwirtschaftet und muss hierfür folgende Steuern zahlen:

  • Optionsprämie als Gewinn 100 € mit einer Steuerlast von ungefähr 30 €
  • Aktiengewinne von 1.000 €, die mit nur 1,5 % besteuert werden und somit 15 € Steuerlast bedeuten

Damit beträgt der Nettogewinn ca. 1.055 € (100 € Optionsprämie + 1.000 € Aktiengewinn – Steuerlast von 45 €).

Nun zum Steuertrick in Fall 2:

Fall 2)

Der Stillhalter lässt die Option nicht andienen. Stattdessen schließt er den Cash Secured Put kurz vor Verfall und kauft sich dafür 100 Aktien am Markt.

Damit ergibt sich Folgendes:

  • Optionsverlust 900 €. Die Put-Option wird kurz vor Verfall tief im Geld fast nur noch den sogenannten Inneren Wert besitzen. Dieser beträgt 1.000 € (Strike-Preis 90 € – aktueller Marktpreis 80 € * 100 Aktien), da ursprünglich 100 € Optionsprämien eingenommen wurden entspricht der Verlust dementsprechend 900 €. Eine Steuerlast wird bei einem Verlust nicht fällig und er hat einen steuerlichen Verlust von 900 €.
  • Aktiengewinn ist 0 €, da 100 Aktien direkt am Markt für 80 € gekauft wurden.

Auch in diesem Beispiel steigt der Aktienkurs wieder auf 100 €. Der Aktiengewinn würde sich dann auf 2.000 € belaufen (100 Aktien für 80 € gekauft), bei einer Steuerlast von ca. 30 € (1,5 % Steuern). Verrechnet man noch den Optionsverlust von 900 €, kommt man ebenfalls auf 1.100 € Gewinn bzw. 1.070 € Nettogewinn.

Beachten wir an dieser Stelle nicht den geringfügig höheren Nettogewinn im Fall 2, denn was ist der viel größere Vorteil? Der Optionsverlust von 900 € kann mit anderen Optionsgewinnen verrechnet werden, somit kann die Steuerlast nochmal zusätzlich um 270 € (900 € * 30 % Steuern) gesenkt werden!

Fazit zum Handel mit Cash Secured Puts

In einer Trading-GmbH ist es nicht sinnvoll Cash Secured Puts andienen zu lassen. Um einen steuerlichen Verlust zu erzeugen, sollten Optionen vor Verfall zurückgekauft und Aktien dafür am Markt direkt gekauft werden. Somit erzeugt man einen steuerlichen Verlust, der mit anderen Optionsgewinnen gegengerechnet werden kann. Außerdem senkt der Investor den Einstiegskurs der Aktien und kann somit stärker von Aktienkursgewinnen profitieren, die in einer GmbH fast steuerfrei sind. Notiert der Cash Secured Put nur leicht im Geld lohnt sich eventuell dieser Aufwand nicht, da zusätzlich Ordergebühren gezahlt werden müssen. Je tiefer die Option aber im Geld ist, desto mehr lohnt sich dieser Steuertrick!

In einer GmbH gibt es noch viele weitere Gestaltungsfreiräume. Einige davon hat Trading-Steuerberater Frank Konewka in der August-Ausgabe des Inside Markets Vermögensmagazins vorgestellt:

– Empfehlung –

für alle, die über eine Trading-GmbH nachdenken oder bereits in einer Kapitalgesellschaft handeln:

In der August-Ausgabe des Inside Markets Vermögensmagazins drehte sich alles um „Steuertricks in der Trading-GmbH“ – von der Gründung, gefährlichen Stolpersteinen bis hin zu steueroptimierten Strategien.

August Ausgabe hier kaufen |  Mehr zum Vermögensmagazin

Inside Markets Vermögensmagazin

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Christopher Seidel meint

    19. August 2021 um 8:06

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

    Antworten

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