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GmbH für den Aktienhandel – Besteuerung von Aktien

15. Oktober 2020 - Trading-Steuerberatung

Eine GmbH für den Aktienhandel kann steuerlich sehr attraktiv sein, denn Aktiengewinne sind für eine GmbH (fast) steuerfrei. Wie die Besteuerung von Aktiengewinnen bei einer GmbH  funktioniert, zeigen wir im Folgenden.

GmbH für den für Aktienhandel – Besteuerung von Aktiengewinnen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:

Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.

GmbH für Aktienhandel – Bewertung von Aktien in der BilanzGmbH für den Aktienhandel – Bewertung von Aktien in der Bilanz

Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.

Auch interessant: Trading-GmbH gründen? Der 10 Punkteplan im Überblick! Hier lesen

GmbH für den Aktienhandel – Beispiel

  • Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
  • Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
  • Gewinn des Trades: 100 €
  • Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage
  • Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €

Von Aktienerlösen ist also in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!).

Verluste und Dividenden

Aktiengewinne sind auf GmbH-Ebene also fast steuerfrei. Dennoch gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. So sind zum Beispiel Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig und nicht mit Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechenbar. Außerdem unterliegen Dividenden aus Aktien im Streubesitz Köperschafts- und Gewerbesteuer.

Fazit

Eine GmbH für den Aktienhandel ist für Aktiengewinne steuerlich sehr attraktiv. Damit sich eine Trading-GmbH-Gründung lohnt, sollten dennoch Aktiengewinne in einem gewissen Umfang erwirtschaftet werden, da einige Kosten, wie Steuerberater und IHK anfallen. Richtig genutzt ist eine GmbH für den Aktienhandel steuerlich um einiges besser als der Aktienhandel mit Privatvermögen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. traderworld meint

    15. Oktober 2020 um 19:19

    Zitat „So sind zum Beispiel Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig“.
    Ein merkwürdiger Satz. Zum Verständnis: Wenn ich in der Gmbh Aktien halte und grundsätzlich Gewinne mache. Aber eben ab und zu zur Verlustbegrenzung schlecht laufende Aktien verkaufe: Kann ich diese Verluste gegenrechnen? Oder fallen die unter den Tisch? Dann muss man schon richtig gut sein bei seiner Aktienauswahl.

    Antworten
    • waynem59 meint

      25. Dezember 2020 um 18:56

      Wenn ich das richtig verstehe, dann fällt die Verlustverrechnung einfach unter den Tisch. Nehmen wir an, ich mache 100 Trades pro Jahr mit 60 Gewinnern à 1000 Euro und 40 Verlieren à 500 Euro, dann zahle ich an Steuern 60*1000*0,05*0,3 Euro = 900 Euro. Mein Netto-Gewinn beträgt also 39100 Euro, die Steuerlast 2,25% auf den Bruttogewinn.
      Würde der Verlust steuermindernd angerechnet, dann wären (60*1000-40*500)*0,05*0,3 = 450 Euro an Steuern zu bezahlen (1,13% Steuer“last“).
      Wenn ich mit meiner Interpretation des Textes richtig liege, dann wäre diese Besteuerung eher unproblematisch.

      Antworten
  2. Tobi meint

    29. Januar 2021 um 13:10

    Hi,
    und was ist mit Termingeschäften aus Futures etc. wie werden die besteuert ?

    Antworten
  3. Robert meint

    24. Februar 2021 um 13:57

    Wie schaut es dann mit der Steuer bei einer privat Entnahme aus der GmbH aus. Was fällt dort an?
    Weil irgendwann will man ja die Gewinne aus der GmbH privat nutzen.

    Antworten
    • Schmitt meint

      16. März 2021 um 11:05

      Abhängig davon, wie die GmbH die Gewinne ausschüttet, wird es besteuert.
      Bei Auszahlung durch Lohn, entsprechend Lohnsteuer, sonst Abgeltungssteuer etc. Die Frage ist, wieso man das Geld aus der GmbH wieder raus nehmen möchte…

      Antworten
  4. Dan meint

    10. April 2021 um 15:40

    Wie läuft denn die Versteuerung bei short-Positionen in Aktien? Beispiel: Ich shorte eine Aktie zum Kurswert von 200 EUR. Die Aktie steige auf 220 EUR. Ich habe nun 10% Verlust (wird jetzt abgeschrieben oder ne Rückstellung gebildet), den ich aber nicht realisieren. Anschließend drehe der Kurs und die Aktie falle auf 150. Ich stelle die Position glatt und habe 50 EUR Gewinn je Aktie realisiert. Sind die 50 EUR jetzt auch steuerlich begünstigt, als hätte ich die Aktie zu 100 gekauft und bei 150 verkauft?

    Antworten
  5. Praktikus meint

    13. April 2021 um 16:17

    Aus dem Blog: „So sind zum Beispiel Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig und nicht mit Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechenbar.“

    Was sind denn bitte Verluste aus Aktiengewinnen?

    Antworten

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