Eine GmbH für den Aktienhandel kann steuerlich sehr attraktiv sein, denn Aktiengewinne sind für eine GmbH (fast) steuerfrei. Wie die Besteuerung von Aktiengewinnen bei einer GmbH funktioniert, zeigen wir im Folgenden.
GmbH für den für Aktienhandel – Besteuerung von Aktiengewinnen
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:
Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.
GmbH für den Aktienhandel – Bewertung von Aktien in der Bilanz
Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.
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GmbH für den Aktienhandel – Beispiel
- Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
- Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
- Gewinn des Trades: 100 €
- Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage
- Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €
Von Aktienerlösen ist also in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!).
Verluste und Dividenden
Aktiengewinne sind auf GmbH-Ebene also fast steuerfrei. Dennoch gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. So sind zum Beispiel Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig und nicht mit Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechenbar. Außerdem unterliegen Dividenden aus Aktien im Streubesitz Köperschafts- und Gewerbesteuer.
Fazit
Eine GmbH für den Aktienhandel ist für Aktiengewinne steuerlich sehr attraktiv. Damit sich eine Trading-GmbH-Gründung lohnt, sollten dennoch Aktiengewinne in einem gewissen Umfang erwirtschaftet werden, da einige Kosten, wie Steuerberater und IHK anfallen. Richtig genutzt ist eine GmbH für den Aktienhandel steuerlich um einiges besser als der Aktienhandel mit Privatvermögen.
Zitat „So sind zum Beispiel Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig“.
Ein merkwürdiger Satz. Zum Verständnis: Wenn ich in der Gmbh Aktien halte und grundsätzlich Gewinne mache. Aber eben ab und zu zur Verlustbegrenzung schlecht laufende Aktien verkaufe: Kann ich diese Verluste gegenrechnen? Oder fallen die unter den Tisch? Dann muss man schon richtig gut sein bei seiner Aktienauswahl.
Wenn ich das richtig verstehe, dann fällt die Verlustverrechnung einfach unter den Tisch. Nehmen wir an, ich mache 100 Trades pro Jahr mit 60 Gewinnern à 1000 Euro und 40 Verlieren à 500 Euro, dann zahle ich an Steuern 60*1000*0,05*0,3 Euro = 900 Euro. Mein Netto-Gewinn beträgt also 39100 Euro, die Steuerlast 2,25% auf den Bruttogewinn.
Würde der Verlust steuermindernd angerechnet, dann wären (60*1000-40*500)*0,05*0,3 = 450 Euro an Steuern zu bezahlen (1,13% Steuer“last“).
Wenn ich mit meiner Interpretation des Textes richtig liege, dann wäre diese Besteuerung eher unproblematisch.