Die Unternehmensstruktur der Holding ist in den USA sehr verbreitet und erfreut sich in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die Holding-Struktur Vorteile. Jedoch müssen gerade aus steuerlicher Sicht einige Punkte beachtet werden. Wann ist eine Holding sinnvoll und was sind die Vor- und Nachteile mehrerer GmbHs? Dies erläutern wir im Folgenden.
Was ist eine Holding?
Der Begriff Holding kommt vom englischen “to hold” und bezeichnet das Abhängigkeitsverhältnis von Tochterunternehmen zum Mutterkonzern, welcher Anteile an diesen “hält”. Kurz gesagt ist eine Holding ein Unternehmen, dessen Tätigkeit ausschließlich darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, welche rechtlich selbstständig bleiben, zu besitzen und auf die gehaltenen Unternehmen wirtschaftlichen Einfluss auszuüben. Dieser Einfluss kann unter anderem aus der Verwaltung, Finanzierung oder Führung der abhängigen Unternehmen bestehen.
Merke: Die Holding-Organisation weißt zwei Ebenen auf. In der Hierarchie ganz oben steht die Holding-Muttergesellschaft und unter ihr sind die rechtlich unabhängigen Tochtergesellschaften angesiedelt.
Eine Holding gründen
Das Wichtigste zuerst: Eine Holding repräsentiert keine eigene Rechtsform. Bei einer Holding-Gründung handelt es sich um eine gewöhnliche Unternehmensgründung und dient der Strukturierung mehrerer Konzerne. Die Holding muss von natürlichen Personen gegründet werden und als Gesellschafter muss die Holding von der abhängigen Tochtergesellschaft zwischen 10 und 100 % der Anteile halten.
Folgende Möglichkeiten der Holding-Gründung bestehen:
Variante 1: Die gleichzeitige Gründung von Holding und Tochtergesellschaft
Starten wir mit der einfachsten Variante: Um eine Holding-Struktur zu gründen, bedarf es mindestens zweier Unternehmen. Die Holding und die Tochterfirma. Welche Rechtsform die Gesellschaften am Ende haben, liegt im Ermessen des Gründers. Da es sich bei allen Gesellschaften um Kapitalgesellschaften handeln muss, ist die Gründung als UG, AG und Limited Company möglich. Wir empfehlen aber die Geschäftsform mit beschränkter Haftung (GmbH).
Nun muss die Holding nach den jeweiligen Regeln der Unternehmensform gegründet werden. Dasselbe gilt für die Tochtergesellschaft. Als nächsten Schritt setzt man die Holding als Gesellschafter der abhängigen Tochtergesellschaft ein. Zuallerletzt werden 10 bis 100 Prozent der Anteile an die Holding überschrieben.
Variante 2: Die Gründung der Holding-Gesellschaft zeitlich der Gründung der Tochtergesellschaften nachordnen
Besteht bereits mindestens ein Tochterunternehmen und soll dann ein neues Unternehmen in Form einer Holding gegründet werden, müssen Anteile der Tochtergesellschaft an die Holding übertragen werden. Dieser Schritt ist mit einiger Bürokratie verbunden und es können erhebliche steuerliche Nachteile entstehen, da so alle steuerlichen Vorteile einer Holding erst nach 7 Jahren greifen.
Variante 3: Zwei bereits existierende Unternehmen zu einer Holding verschmelzen
Dieser Schritt ist der aufwendigste, da bereits bestehende Strukturen und Systeme in ein neues Unternehmensformat überführt werden müssen. Auch hier ist der bürokratische Mehraufwand nicht zu unterschätzen.
Prinzipiell gilt: Es besteht kein Limit an Tochterunternehmen, die in einer Holding-Struktur eingebunden werden können. Wichtig ist nur, dass die Holding an allen untergeordneten Tochterunternehmen Anteile sowie eine Stimmrechtsmehrheit besitzt.
Holding-Typen
Je nach unternehmerischer Zielsetzung kann die Holding-Struktur unterschiedlich aufgesetzt werden. Grob unterscheidet man zwischen 5 verschiedenen Holding-Typen:
Operative Holding
Wie der Namen bereits verrät, übernimmt die Holding die operativen Geschäfte der Tochtergesellschaften, während letztere als Niederlassungen fungieren. Diese Form wird gerne bei Großkonzernen verwendet und wird auch Stammhauskonzern genannt.
Management-Holding
Anders als eine operative Holding, übernimmt eine Management-Holding keine Aufgaben des Tagesgeschäfts, sondern trifft administrative Entscheidungen und z.B. Controlling-Aufgaben wie das Personalmanagement, Steuerung des Kapitalflusses und Verwaltung des Gruppenvermögens. Diese Holding-Struktur bietet den Vorteil der hohen Flexibilität und dass die Tochtergesellschaften durch den fehlenden operativen Eingriff des Mutterkonzernes eigene Strategien für die jeweiligen Geschäftsfelder entwickeln können.
Finanzholding
Im Fall der Finanzholding verwaltet die Muttergesellschaft das Vermögen der Tochtergesellschaften und kann als Bank innerhalb der Holding-Struktur angesehen werden. Oft ist eine Finanzholding ein Unternehmenskonstrukt ohne Personal und kann gegründet werden, um Unternehmensübernahmen vorzubereiten.
Strukturelle Holding
Bei einer strukturellen Holding wird das eigentliche Unternehmen in verschiedene Sparten gegliedert und eventuell risikoreiche Bereiche in die Tochtergesellschaft ausgegliedert oder z.B. die Dienstleistungssparte von der Produktsparte getrennt.
Beteiligungs-Holding
Bei einer Beteiligungs-Holding übernimmt die Tochtergesellschaft sämtliche operative Aufgaben, während die Muttergesellschaft einzig als Gesellschafter auftritt. Gerade aus steuerlicher Sicht ist diese Form der Holding interessant.
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Bekanntes Beispiel einer Holding
Die wohl bekannteste Holding dürfte Alphabet Inc. sein. Die Holding von Google wurde übrigens erst im Jahr 2015 geschaffen und trennt die verschiedenen Unternehmenssparten Access & Energy, Calico, DeepMind, CapitalG, Google, Google Fieber, Jigsaw, Loon, Sidewalk, Verily Life Science, GV, Waymo, Wing und X voneinander. So können die einzelnen Produkte in separierten Tochterunternehmen vertrieben und entwickelt werden, ohne dass sich das unternehmerische Risiko von z.B. selbstfahrenden Autos auf andere Geschäftsfelder auswirken kann.
Vor- und Nachteile einer Holding
Neben den spezifischen Vorteilen der jeweiligen Holding-Typen, existieren generelle Vor- und Nachteile bei einer Holding-Gründung.
Vorteile:
- Diversifizierung und Beschränkung von Risiko (Finanzen und Haftung)
Tochtergesellschaften können als „Besitzgesellschaft“ für physische Unternehmensvermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder auch Lizenzen eingetragen werden. Sollte eine andere Tochtergesellschaft insolvent gehen, fallen diese Werte nicht in die Insolvenzmasse.
Dasselbe gilt für überführte Gewinne der Tochterunternehmen an die Holding. Da die Muttergesellschaft (im Normalfall) nicht für die Insolvenz der Tochtergesellschaften haftet, können die vor der Insolvenz an die Holding überführten Gewinne im Insolvenzfall nicht mehr herangezogen werden.
- Steuerliche Vorteile für die Holding
Wenn die Gewinne der Tochterunternehmen auf die Holding übertragen werden, sind 95 % der überführten Gewinne steuerbefreit, während nur die restlichen 5 % mit etwa 30 % Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer besteuert werden.
Wichtig zu beachten: Die Holding muss über 15 % der Tochtergesellschaft halten, erst dann entfällt die Gewerbe- und Körperschaftsteuer für die Holding.
- Späterer Verkauf einer Tochtergesellschaft
Wird irgendwann eine Tochtergesellschaft verkauft, so können die Veräußerungsgewinne nahezu steuerfrei in die Holding übertragen werden. Hält der Gesellschafter dagegen die Anteile der Tochtergesellschaft im Privatvermögen, dann wären ca. 50 % Steuern fällig.
- Kombinationsmöglichkeiten
Eine Holding-Struktur ist nicht starr, so können beispielsweise auch Doppel-Holdings mit einer GmbH & Co. KG oder eine Stiftung als Muttergesellschaft existieren. Diese Kombinationen sind zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung sinnvoll.
- Anonymität
Wer nicht als Inhaber einer Tochtergesellschaft erkennbar sein möchte, hat die Möglichkeit durch Treuhänder Anonymität zu wahren. Die Gründe für die gewünschte Anonymität können zahlreich sein. Dem Finanzamt muss aber mitgeteilt werden, wem die Holding sowie die Tochterfirmen gehören.
Nachteile:
- Bürokratischer Mehraufwand
Ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand besteht in der rechtlichen Selbständigkeit einer Holding und der Tochtergesellschaften. Dies kann zu einem erheblichen verwaltungsmäßigen Mehraufwand durch u.a. multiple Buchführung sowie mehrfache Jahresabschlüsse führen.
- Intransparenz
Eine mittelmäßig geplante Holding-Struktur kann zu einer hohen Intransparenz des Unternehmenskonglomerates führen und die Übersicht über die einzelnen Aufgabenfelder der Unternehmen können schnell verloren gehen.
- Gründungs-Kosten
Die gleichzeitige Gründung mindestens zweier Unternehmen kostet Geld. Zurzeit muss für eine AG 50.000 € und für eine GmbH 25.000 € aufgebracht werden. Für eine UG fällt für das Mindeststammkapital lediglich 1 € an, wobei dann jährliche Folgekosten von etwa 800 € zu entrichten sind.
Fazit
Wer von den genannten Vorteilen einer Holding-Gründung wie den steuerlichen Ersparnissen, der Risikobeschränkung sowie Anonymität profitieren möchte, sollte dies im Einzelfall mit einem Steuerberater prüfen. Wenn der administrative und organisatorische Mehraufwand trotz alledem nicht abschreckend wirkt und das nötige Stammkapital für die Gründung der Unternehmen vorhanden ist, dann sollte einer Holding-Gründung nichts mehr im Wege stehen.
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Zusatz: Häufige Fragen zur Holding
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit ausschließlich darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, welche rechtlich selbstständig bleiben, zu besitzen und auf die gehaltenen Unternehmen wirtschaftlichen Einfluss auszuüben.
Was sind die Vorteile einer Holding?
Die Vorteile einer Holding sind die Diversifizierung und Beschränkung von Risiko, steuerliche Vorteile und Anonymität des Unternehmers.
Was sind die Nachteile einer Holding?
Die Nachteile einer Holding ist der administrative und bürokratische Mehraufwand.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Eine Holding lohnt sich, sobald der administrative und bürokratische Mehraufwand, die steuerlichen und unternehmerischen Vorteile überwiegt.
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