Gold ist bei vielen Investoren und Trader sehr beliebt und gehört wohl zu den beliebtesten Anlageobjekten überhaupt. Wie Investoren und Trader vom steigenden Goldpreis profitieren und dabei sogar steuerfreie Gewinne erzielen können, erläutern wir im Folgenden.
Gewinne aus Gold steuerfrei
Gleich vorweg: Gewinne aus klassischen „Gold-Tradingprodukten“ wie ein Gold-Future oder einer Gold-Option sind nach der Abgeltungsteuer zu besteuern und nicht steuerfrei. Eine Ausnahme gibt es aber für physisches Gold! Nach § 23 EstG. sind die Gewinne aus der Veräußerung von physischem Gold ein privates Veräußerungsgeschäft und nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei (gleiches gilt übrigens auch für Bitcoins).
Sollte das Gold innerhalb eines Jahres veräußert werden, muss der Gold-Investor den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Freigrenze von 600 €). Diese Steuerfreiheit würde übrigens auch für andere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium gelten – diese sind aber in der Regel nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Steuertipp: Haltedauer beachten
Ist die physische Gold-Position nach 364 Tagen Haltedauer im Verlust, empfiehlt es sich eventuell die Position zu schließen und neu zu eröffnen. Somit produziert der Investor einen steueranrechenbaren Verlust, dieser kann aber nur mit Gewinnen des § 23 verrechnet werden (z. B. Veräußerung fremdgenutzter Immobilien). Aber Achtung: Nach Neueröffnung muss erneut ein Jahr zur Steuerfreiheit gewartet werden! Wird der Verlust erst nach einem Jahr Haltezeit realisiert, so kann dieser mit keinen anderen Einkünften gegengerechnet werden. Es ist daher sinnvoll, kurz vor dem Ende des Haltejahres zu schauen, ob eine Verlustposition geschlossen werden sollte.
Umsatzsteuerfreiheit von Gold
Gold ist im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten von der Umsatzsteuer befreit, hierfür müssen für Goldbarren und – münzen folgende Regeln erfüllt sein:
- Goldbarren müssen ein Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen
- Goldmünzen müssen ein Feingehalt von 900/1000 besitzen und dürfen nicht vor dem 19. Jahrhundert geprägt sein
Weitere Voraussetzungen sind zu finden im § 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold und in Richtlinie 98/80/EG des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Gold [Amtsblatt L 281 vom 17.10.1998], oder fragen Sie beim Goldhändler ihres Vertrauens nach, ob das zum Kauf beabsichtigte Gold umsatzsteuerfrei ist.
Börsengehandeltes physisches Gold
Neben dem klassischen Kauf von physischem Gold gibt es mittlerweile sogar die Möglichkeit physisches Gold an der Börse zu kaufen. Beispielsweise wurde durch verschiedene Urteile (Bundesfinanzhof-IX-R-33_17; Bundesfinanzhof-VIII-R-4_15; Bundesfinanzhof-VIII-R-35_14) bereits geklärt, dass Gewinne aus Xetra-Gold nach einem Jahr Haltedauer ebenfalls steuerfrei sind! Dieses Urteil gilt aber nur für Xetra-Gold (mittlerweile auch Euwax Gold 2) und NICHT für amerikanische Gold-ETCs wie den GLD. Für diese gilt die Abgeltungsteuer!
Fazit – Gold steuerfrei handeln
Gold ist mit das beliebteste Anlageprodukt überhaupt. Wer langfristig in das Edelmetall investieren möchte, sollte den Kauf von physischem Gold einem Terminprodukt aufgrund der Steuerfreiheit nach einem Jahr vorziehen. Möchte der Investor die Anonymität von physischem Gold genießen, so empfiehlt sich der klassische Goldkauf. Wird aber rein auf den langfristigen Kursgewinn gesetzt, so ist der Handel von physischem Gold an der Börse aufgrund der viel geringeren Spanne zwischen An- und Verkaufskursen vorzuziehen. Wichtig dabei ist, entsprechende Dokumentationspflichten einzuhalten und die Rechnung unbedingt aufzubewahren.
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Karthikeyan Arikaranvalasu-Chellamuthu meint
Hallo,
Danke für das Artikel.
Gilt sie auch für eine Vermögensverwaltung GmbH?
MfG