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Steuerliche Behandlung von Bitcoin – Bitcoin gleich Bitcoin?

7. Januar 2021 - Trading-Steuerberatung

Der Handel von Kryptowährungen ist sehr beliebt, gleichzeitig stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. „Wie werden Bitcoins versteuert?“ lässt sich nicht ganz pauschal beantworten. Der Handel ist sowohl mit der virtuellen Geldeinheit Bitcoin beispielsweise über eine Kryptobörse möglich als auch über einen Terminkontrakt an der US-Börse CME. Im heutigen Blogbeitrag möchten wir daher die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung dieser verschiedenen Instrumente aufzeigen.

Der klassische Handel der virtuellen Geldeinheit

Der Handel der beliebten, anonymen Währung ist über klassische Kryptobörsen möglich. Alternativ ist es auch möglich, über so genannten Hot- oder Cold-Wallets die erworbenen oder gesammelten Coins für sich zu speichern, z.B. auf einem USB-Stick oder tatsächlich auf ein Blatt Papier auszudrucken.

Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen versteuert?

Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden als Recheneinheit betrachtet. In der Einkommensteuer sind Bitcoins und Co. somit als Wirtschaftsgut einzustufen. Werden Bitcoins verkauft, so liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Nach einem Jahr Haltedauer sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei. Innerhalb von einem Jahr ist der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (Freigrenze von 600 €).

Machen wir ein Beispiel: Angenommen man hat am 02.01.2020 bei einem Preis von ca. 8.000 im Wert von $ 10.000 die Kryptowährung erworben. Zum 01.01.2021 beträgt der Gegenwert bei einem Preis von ca. 30.000 nun $ 37.500, ein Buchgewinn von $ 27.500. Werden die Bitcoins nun verkauft, muss der Gewinn in Höhe von $ 27.500 mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Wartet man die Haltefrist von einem Jahr ab, ist der Gewinn steuerfrei.

Steuerliche Behandlung von Bitcoin

Wie kann man Bitcoin noch handeln?

Neben dem Handel der klassischen virtuellen Geldeinheit bieten auch die Terminbörsen Möglichkeiten um an der Bitcoin-Preisbewegung zu partizipieren. Das ist beispielsweise über CFDs möglich oder auch über Future-Kontrakte der CME.

Diese Produkte sind klassische Termingeschäfte und der Handel des Bitcoin-Futures kann beispielsweise mit dem aktiven Traden eines Gold-Future verglichen werden. Die genauen Spezifikationen des Bitcoin-Futures findet man auf der Website der CME.

Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Termingeschäften versteuert?

Die Besteuerung eines Gewinns aus einer Kryptowährung mit einem Termingeschäft, z.B. mit dem Bitcoin-Future, unterliegt in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Im Gegensatz zur virtuellen Geldeinheit gibt es hier keine Spekulationsfrist von einem Jahr. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, ist der Gewinn steuerpflichtig. Verluste können seit dem 01.01.2021 nur noch bis 20.000 € angerechnet werden.

Hierbei ist es wichtig, dass die angesammelten Verluste aus Terminkontrakten nicht nur für den Bitcoin-Future, sondern für alle im Konto bzw. auf die Person angesammelten Verluste zählen.

Steuerliche Behandlung von Bitcoin – Fazit

Die steuerliche Behandlung von Bitcoins unterliegt der Eigenverantwortung des Händlers und muss sauber bei der Steuererklärung angegeben werden. Bei der klassischen, virtuellen Geldeinheit unterliegt der steuerliche Gewinn der persönlichen Einkommensteuer. Handelt man mit Terminkontrakten wie dem Bitcoin-Future ist die Kapitalertragsteuer (+Soli und evtl. Kirchensteuer) fällig. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den Bitcoin-Future die seit 2021 geltende limitierte Anrechnung der Verluste in Höhe von 20.000 € gilt.

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Die auf dieser Website enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine individuelle Anlageberatung sowie steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sebastian meint

    11. Januar 2021 um 12:33

    Hallo zusammen,
    da ich auch Bitcoin und Co. besitze, hab ich mich natürlich auch mal der Besteuerung beschäftigt. Hierbei bin ich
    auf der Seite steuern.de auf nachfolgenden Text gestoßen und würde gern mal eure Meinung dazu erfahren:

    In einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung haben die Richter des Finanzgerichts Nürnberg übrigens Zweifel an der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Bitcoin im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts geäußert (FG Nürnberg, Beschluss v. 8.4.2020, Az. 3 V 1239/19).
    Tipp:
    Sollten Sie Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin erzielen und das Finanzamt erhebt Steuern im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
    Legen Sie gegen den nachteiligen Steuerbescheid Einspruch ein. Beantragen Sie mit Hinweis auf das Hauptsachverfahren beim Finanzgericht Nürnberg einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens.
    Lehnt das Finanzamt die Verfahrensruhe ab, weil der Streitfall noch nicht beim Bundesfinanzhof anhängig ist? Dann beantragen Sie alternativ die Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs, bis die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Dann heißt es abwarten, wie die Richter in künftigen Verfahren das Thema „Bitcoin und Steuern“ beurteilen

    Gruß Sebastian

    Antworten
  2. Velic meint

    14. März 2021 um 1:06

    Vielen Dank für den interessanten Artikel!

    Wie ist es wenn die Terminkontrakte nicht in Euro/Dollar sondern in Bitcoin selbst abgewickelt werden?
    Mit meinen eigenen Bitcoin kaufe ich zusätzlich Optionen auf Bitcoin und kriege den Gewinn darauf ebenfalls in Bitcoin ausgezahlt – der Bitcoin wird also niemals in Euro zurückgetauscht.

    Antworten
    • Hasi meint

      18. März 2021 um 0:10

      Der zu dem zeitpunkt bitcoin zu euro wert wird als basis wahrgenommen..

      Antworten
      • AG meint

        30. März 2021 um 15:05

        Das würde ich so nicht sagen. Beispiel: Du kaufst BTC auf dem Spotmarkt und schiebst diese auf eine Futures-Platform als Margin. Damit kannst du inverse BTC/USD oder BTC/USDT Futures handeln. Wenn du nun 1x short gehst zwecks komplettem Hedge (so dass du quasi in USD sicher bist) und der Preis von BTC/USD steigt, dann verlierst du BTC, aber der USD-Wertz bleibt erhalten. Der EUR-Gegenwert der verlorenen BTC ist positiv. Mal angenommen EUR/USD ist konstant geblieben. Dann hast du zwar BTC verloren, aber KEINE EURonen! Damit musst du auch keine Steuern zahlen!

        Antworten
        • BS meint

          5. April 2021 um 18:49

          Das frage ich mich jetzt auch. Angenommen ich übertrage 1 BTC in eine Futures Wallet, Ich handle mit einem 10x Hebel inverse BTC/USD mit 0,1 BTC, Kurs steigt 10%, Ich verkaufe und erhalte dadurch 0,2 BTC (100% Gewinn). Solange der Gewinn als BTC in der Exchange rumliegt müsste ich ja in der Theorie nichts versteuern oder? Lediglich dann, wenn ich z.B. die 0,2 BTC in Fiat umwandle, müsste ich abzüglich meines Einsatzes, 0,1 BTC versteuern oder?

          Sorry wenn ich es etwas kompliziert formuliert habe.

          Antworten
          • KM meint

            15. April 2021 um 12:02

            Gute Frage! Das frage ich mich auch.
            Bin gespannt auf die Antwort(en)…

  3. Marian meint

    16. April 2021 um 9:02

    Habe die gleiche Frage da ich auf Binance mit den Future Coin-M Contracts handle.
    Ich trade also direkt mit dem darunterliegenden Asset Long oder Short mit Hebel und bekomme auch die Gewinne, welche vom Händler vorgehalten werden, in diesem Coin ausgezahlt. Bei mir ist es immer ETH.
    Insofern fällt auf den Margin Gewinn die Kapitalertragssteuer an und und nochmal der Einkommensteuersatz, wenn ich von ETH auf Fiat von Binance auf meine Bank mich auszahlen lasse?

    Antworten
  4. LS meint

    4. Mai 2021 um 11:23

    Hallo zusammen. Ich trade klassisch auf Binance, sprich ich kaufe/verkaufe regelmässig BTC/ETH/BNB und andere Cryptos. Ich habe an einer anderen Stelle im Internet gelesen, dass der Handel von Cryptos und der damit verbundenen Gewinne (oder Verluste) auf Crypto-Exchange-Plattformen über die Einkommenssteuer berechnet wird, da man selbst nicht im eigentlichen Besitz der Crypto-Währung ist. Somit wird der Verkauf nicht als privates Veräußerungsgeschäft angesehen. Die Exchange ist stets der Besitzer der Währung und rechnet dir deine Anteile innerhalb der Platform an. Stimmt das?
    – Wie wird dann besteuert: Kapitalertragssteuer oder anhand deines Einkommenssteuersatzes?
    – Was wenn ich eine Position länger als 1 Jahr halte vor Veräusserung?
    – Wir die Dauer einer Position von Eintausch- & Rücktauschszeipunkt gegen EUR berechnet, oder auch wenn z.b. BTC/EUR gekauft wird und nach 30 Tagen ETH/BTC gekauft (getauscht) wird?
    – Wie sieht es aus wenn ich 60% im Crypto-Wallet ablege und 40% auf der Exchange handle?
    Gruß Livio

    Antworten
  5. Günther meint

    15. Mai 2021 um 16:18

    Moin Leute,
    ich habe eine frage bezüglich der Haltedauer von Btc. Ich habe 2020 im märz 1 Btc gekauft. Habe den Btc zu bybit im dezember 2020 geschickt und einige Future trades mit hebel gemacht (short/long), bin +/- 0 wieder raus. Wären meine Btc nun im märz 2021 steuerfrei oder hat sich die haltedauer duch die „trades“ verlängert (dezember 2021) ? danke im vorraus für eine Antwort.
    Lg, Günther

    Antworten

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