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Verdeckte Gewinnausschüttung in der Trading-GmbH vermeiden

10. März 2022 - Trading-Steuerberatung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Gefahr für Gesellschafter-Geschäftsführer im täglichen Geschäftsleben. Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung handelt es sich um unangemessene bzw. nicht fremdübliche Tatbestände, durch die der Gewinn der GmbH zugunsten des Gesellschafters gemindert wird. Welche negativen Folgen eine verdeckte Gewinnausschüttung hat und wie diese vermieden werden können, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein steuerliches Rechtssubjekt, das nicht im Körperschaftsteuergesetz (Hinweis in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) definiert wurde, sondern sich durch zahlreiche Urteile entwickelt hat. Bei der verdeckten Gewinnausschüttung handelt es sich um Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter (oder nahestehender Person), die nicht unter fremden Dritten so stattgefunden hätte. Hat die Gesellschaft beispielsweise ein zu hohes Gehalt ausgeschüttet, welches nicht fremdüblich ist, so handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt insbesondere dann vor, wenn bei der Kapitalgesellschaft:

  • eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung eingetreten ist,
  • die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Gewinns der Kapitalgesellschaft auswirkt und
  • in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.

Beispiele für eine verdeckte Gewinnausschüttung sind:

  • Gehalt: Wird das Gehalt zu hoch angesetzt bzw. auch Überstundenvergütungen oder Sonn- und Feiertagszuschläge, dann handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung
  • Darlehen: Wird dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt und von Beginn an damit gerechnet, dass das Darlehen nicht zurückbezahlt werden kann oder wenn es sich um einen außergewöhnlich geringen Zinssatz handelt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden
  • Geburtstagsfeiern des Gesellschafters: Private Feiern auf GmbH-Kosten
  • Privatreisen: Reisen, die durch private Interessen des Gesellschafters veranlasst wurden

Es gibt noch weitere Punkte, in denen eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden kann. Es kommt immer auf den sogenannten „Fremdvergleich“ an, deshalb ist darauf bei einer GmbH immer zu achten.


Checkliste zur Vermeidung von einer verdeckten Gewinnausschüttung:

    •  Drittvergleich – Geschäfte zwischen GmbH und Gesellschafter müssen fremdüblich sein und es darf keine Sonderrolle geben
    •  Rückwirkungsverbot – Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter unterliegen einem Rückwirkungsverbot
    •  Verträge müssen zivilrechtlich gültig sein – aufgrund der Beweispflicht empfiehlt sich die schriftliche Form

Verdeckte Gewinnausschüttung – Folgen

Üblicherweise stellt die Finanzverwaltung eine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen einer Betriebsprüfung fest und ist mit steuerlichen Nachteilen verbunden. Aufgrund des Abzugsverbots und einer damit verbundenen nachträglichen Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens führt eine derartige verdeckte Gewinnausschüttung zwangsläufig zu einer Steuernachzahlung (Gewerbe- und Körperschaftsteuer) zuzüglich Nachzahlungszinsen. Aber auch bei der Ebene des Gesellschafters führt eine verdeckte Gewinnausschüttung zu negativen Folgen. Der Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnentnahme zuzurechnen ist, muss eine Besteuerung in Höhe der versteckten Gewinnausschüttung vornehmen und die Kapitalerträge versteuern. Diese Kapitalerträge werden grundsätzlich mit der 25 % Abgeltungsteuer (+Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert.

Auch interessant: Trading GmbH gründen? Der 10 Punkteplan im Überblick!

Fazit

Verdeckte Gewinnausschüttungen können im Rahmen einer Betriebsprüfung hohe steuerliche Nachteile mit sich führen, deshalb sollten Gesellschafter-Geschäftsführer diese unbedingt im Vorhinein vermeiden. Gerade bei Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter sollte auf die Fremdüblichkeit bzw. dem Drittvergleich geachtet werden und Verträge in Schriftform sofort aufsetzen (und nicht im Nachhinein). Nichtsdestotrotz bleiben viele Zahlungen ein Streitthema bei einer Betriebsprüfung, daher sollten insbesondere Gehaltsanpassungen gut begründet sein.

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