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Trading GmbH gründen? Der 10 Punkteplan im Überblick!

21. August 2020 - Trading-Steuerberatung

Eine GmbH-Gründung für Trader und Investoren ist aufgrund der steuerlichen Änderung des Einkommensteuergesetzes 2020/ 21 ein möglicher Ausweg und aktuell sehr beliebt. Die „Trading-GmbH“ gleicht juristisch gesehen der Rechtsform einer gewöhnlichen GmbH. Welche Punkte bei einer Gründung zu durchlaufen und zu beachten sind, stellen wir im Folgenden vor.

Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?

Diese und viele weitere Fragen haben wir in einem Interview diskutiert. Der erste Teil des Interviews ist bereits online, der zweite folgt am Freitag.

Wer diesen nicht verpassen will, sollte den Kanal abonnieren:

Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?

https://youtu.be/8dfeCM-T7bY

Trading GmbH – Der Ablaufplan einer Gründung

Im Gründungsprozess einer „Trading-GmbH“ sind mindestens folgende 10 Punkte zu durchschreiten:

  1. Entschluss zur GmbH-Gründung & Entwurf eines Gesellschaftsvertrags (Satzung)
  2. Überprüfung der Firmierung bei der zuständigen IHK
  3. Vereinbarung eines Notartermins zur Beurkundung
  4. Nach Beurkundung erfolgt die Eröffnung eines Kontos
  5. Leistung der Einlagen auf das Bankkonto: Nicht jedes Bankinstitut akzeptiert GmbHs in Gründung!
  6. Nachweis der Einlageleistung beim Notar
  7. Beantragung der Eintragung in das Handelsregister (erfolgt i.d.R. durch den Notar)
  8. Begleichung der Gebühren für Notar und Registereintragung (beim Amtsgericht)
  9. Bestätigung der Eintragung durch das Amtsgericht
  10. Die GmbH ist eingetragen und somit entstanden; Anfertigung einer Eröffnungsbilanz, Erstellung von Geschäftspapieren

Für den weiteren Geschäftsverlauf und die Eröffnung eines Broker-Accounts sind weitere Punkte zu beachten, z. B. benötigt eine GmbH für ein IB-Brokerkonto unbedingt eine LEI-Nummer. Diese wiederum gibt es in der Regel nur mit einer Umsatzsteuer-Nummer.

Des Weiteren lassen sich nach erfolgreicher Gründung mögliche Steueroptimierungen, wie die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft, vollziehen.

– Empfehlung –

für alle, die über eine Trading-GmbH nachdenken oder bereits in einer Kapitalgesellschaft handeln:

In der August-Ausgabe des Vermögensmagazins drehte sich alles um „Steuertricks in der Trading-GmbH“ – von der Gründung, gefährlichen Stolpersteinen bis hin zu steueroptimierten Strategien.

August Ausgabe hier kaufen |  Mehr zum Vermögensmagazin

Trading GmbH 3.0

Fazit

Die Gründung einer GmbH ist mit entsprechender Beratung durch einen Steuerberater und Notar kein Hexenwerk, benötigt aber dennoch einige Wochen Zeit. Wer entsprechend vorbereitet ist und diesen Ablaufplan kennt, kann den Prozess aber beschleunigen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Jörg Koslowsky meint

    16. September 2020 um 12:08

    Vielen Dank für das ausführliche und informative Video. Wirklich ein harter Schlag für das Future – Trading. Verstehe ich das richtig, dass bei einer Gründung einer GmbH – neben den natürlich auftretenden Gründungskosten – dann bei den Gewinnen die Gewerbesteuer berechnet wird und auf Entnahmen („Gehalt“) die Einkommenssteuer draufschlägt? Man man man…10k ist wirklich ein Witz, wenn es um Futures-Trading geht. 🙁

    Antworten
  2. Christopher Seidel meint

    17. September 2020 um 10:20

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

    Antworten
    • Siggi meint

      3. Dezember 2021 um 10:20

      Hallo,

      ist es auch möglich eine Trading UG zu gründen?

      Grüße

      Siggi

      Antworten
      • Roman meint

        4. August 2022 um 17:36

        Meines Wissens wird eine UG von einigen Brokern nicht unterstützt und würde daher davon abraten.

        Antworten
  3. Peter Schreiner meint

    7. Januar 2021 um 19:07

    Guten Tag.
    Benötigt solch eine Trading-GmbH die Zulassung von der Bafin da der Eigenhandel von Finanzinstrumenten
    unter den Gesichtspunkt des Kreditwesengesetzes fällt ; wie sollte der Geschäftsgegenstand der GmbH deshalb genau formuliert werden um das mit der Bafin auszuschliessen ?
    Könnte es deshalb Probleme bei der Handelsregistereintragung geben ?
    Ist dazu auch eine LEI – Registrierung erfoderlich ?
    Es wäre sehr wichtig dies alles vor einer möglichen GmbH – Gründung , welche lediglich dazu dient um mögliche Tradingverluste gegenrechnen zu können , genau zu wissen um nicht in das Fahrwasser eines bei der Bafin
    meldepflichtiges Finanzunternehmen zu gelangen.

    Im Voraus besten Dank für eine genaue Aufklärung.

    Antworten
  4. Kira N. meint

    11. Februar 2021 um 21:28

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Trading GmbH. Gut zu wissen, dass man die Firmierung bei der zuständigen IHK überprüfen lassen muss. Ich habe den Traum zu gründen und hab auch schon einige Tipps von meinem Steuerberater für Privatpersonen erhalten.

    Antworten
  5. Nils Erkmann meint

    1. März 2021 um 12:01

    Danke für diesen Ablaufplan zum Gründen einer Trading-GmbH! Interessant, dass man für ein IB-Brokerkonto unbedingt eine LEI-Nummer benötigt. Ich möchte gerne eine GmbH gründen für meine Trades und informiere mich gerade nach den Möglichkeiten.

    Antworten
  6. El mard meint

    6. September 2021 um 21:22

    Hallo zusammen,

    Eine Frage zu den Verlusten. Wenn ich 40.000 Euro insgesamt eingezahlt habe und diese beim Traden verloren habe, und sich zwischendurch Gewinne in Höhe von 17.000 Euro generiert haben und wieder verloren habe, jedoch unrealisierte Gewinne, sprich nicht ausgezahlt, zeigt mein Broker einen Verlust von 57.000 Euro an . Theoretisch habe ich tatsächlich nur 40.000 Euro verloren die Ich eingezahlt habe . Welchen Verlust gebe ich an ? Klar liege ich hier über 20.000 Euro aber möchte es nur zum Verständnis erfahren .

    Und zählt als Gewinn nur das ausgezahlte ? Laut Beratung ist der Profit auf dem Handels Konto noch kein Gewinn , da er ja auf dem Handelskonto am nächsten Tag wieder wertlos sein kann wenn man im Verlust landet.. anderes Konto Profit 80000 Euro , ausgezahlt 45.000

    Also gebe ich in der Steuererklärung 45.000 – 20.000 Verlust an ?

    Lg

    Antworten
    • Stefan meint

      7. September 2023 um 11:27

      Hallo El mard,
      wahrscheinlich hast Du bereits eine Lösung gefunden, das Thema ist ja schon 2 Jahre alt, aber für die die hier auf dieser Seite landen und ähnliche Fragen haben:
      Der Verlust ist immer unabhängig von Gewinnen zu betrachten. Verlust ist in Deinem Fall also die Einzahlung i. H. v. 40.000 Euro + der Verlust der Gewinne i. H. v. 17.000 Euro = insgesamt 57.000 €.
      Davon sind 20.000 € als Verlust im selben Jahr zu verrechnen. Der restliche Verlust i. H. v. 37.000 € kann ins nächste Jahr vorgetragen werden, jedoch können dann auch wieder nur max. 20.000 € mit Gewinnen verrechnet werden. Wenn Du also im Folgejahr 0 € Verlust machen würdest, könntest Du alte Verluste i. H. v. bis zu 20.000 € verrechnen, wodurch sich ein Rest i. H. v. 17.000 € (wieder übertragbar ins nächste Jahr) ergäbe.
      Als Gewinn zählt die Mehrung auf Deinem Trading-Konto, als Verlust jede Minderung.
      (Natürlich sobald der Trade abgeschlossen ist und man nicht mehr im Verlust „landet“ wie Du es schreibst).

      Profit 80.000 € / Ausgezahlt 45.000 € hat keine Aussagekraft, wie hoch die Verluste waren und damit was Du in der Steuererklärung angeben müsstest. Wenn Du >= 20.000 € Verlust gehabt hättest, dann müsstest Du nur in Bezug auf dieses Konto 80.000 € Profit – 20.000 € Verlust also 60.000 € angeben und versteuern (auch wenn die Auszahlung „nur“ 45.000 € betrug).
      Verlustvortrag dann entsprechend der Gesamtverluste – 20.000 € (bereits ausgeschöpft).
      Dabei aber immer alle Konten die in diesem Jahr aktiv waren berücksichtigen.

      Der Text stellt keine Steuerberatung, Anlageberatung oder andere Beratungsarten dar und ist ohne Gewähr; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen rechtssichere Beratung ausschließlich bei entsprechenden Stellen einzuholen.

      Antworten

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