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Der Sparerpauschbetrag 2023

28. Februar 2023 - Trading-Steuerberatung

Mit dem Jahreswechsel treten eine Vielzahl an steuerlichen Neureglungen in Kraft. Insbesondere die Erhöhung des Sparerpauschbetrages dürfte Anleger freuen. In diesem Blogbeitrag haben wir zusammengefasst, was man über den Sparerpauschbetrag 2023 wissen muss.

Sparerpauschbetrag 2023

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die es Privatpersonen ermöglicht, Kapitaleinkünfte wie z.B. Zinsen, Gewinn aus Aktienverkäufen und Dividenden bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten. Der Höchstbetrag des Sparerpauschbetrags beträgt seit dem Jahr 2023 1.000 €, bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern entsprechend 2.000€.

Geschichte des Sparerpauschbetrages

Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. In diesem Zuge sind der bis dahin geltende Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro und der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von damals 801 Euro ersetzt worden. Der Sparerpauschbetrag ist in § 20 Abs. 9 EStG geregelt. Demnach sei bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein pauschaler Betrag von 801 Euro als Werbungskosten abzuziehen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt wurden, erhöhte sich der Betrag auf 1.602 Euro. Ein darüberhinausgehender Abzug von Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Wie erhalte ich den Sparerpauschbetrag?

Es reicht aus, einer Bank für sämtliche Konten und Depots einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Wer über mehrere Konten verfügt, kann den Betrag von 801 Euro auch aufteilen. Diese Teilbeträge müssen mit dem Freistellungsauftrag den jeweiligen Banken mitgeteilt werden. Für Unternehmen, Gewerbetreibende und andere juristische Personen gilt der Sparerpauschbetrag nicht, da es sich bei dem “Sparer” um eine natürliche Person handeln muss. Zudem müssen die Kapitaleinkünfte auf ein deutsches Konto eingezahlt worden sein.

Was sind die Vorteile des Sparerpauschbetrages?

Der Sparerpauschbetrag hat folgende Vorteile:

  1. Steuerfreiheit: Kapitaleinkünfte sind bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, was bedeutet, dass der Sparer keine Kapitalertragsteuer von 25 % auf diese Einkünfte zahlen muss.
  2. Flexibilität: Der Sparerpauschbetrag kann auf verschiedene Anlageformen wie z.B. Sparbücher, Festgelder, Tagesgelder, Aktien und Anleihen angewendet werden.
  3. Anreiz zum Sparen: Der Sparerpauschbetrag kann als Anreiz dienen, um Kapitalvermögen aufzubauen und zu investieren.
  4. Einfache Anwendung: Der Sparerpauschbetrag wird nach Erteilung des Freistellungsauftrages automatisch von den Finanzinstituten berücksichtigt, was die Verwaltung erleichtert.
  5. Verlustverrechnung: Bei Kapitaleinkünften wurde bereits ab 2022 eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung gesetzlich ermöglicht.

Fazit zum Sparerpauschbetrag 2023

Die Erhöhung des Sparerpauschbetrages zum Jahreswechsel von 801 € auf 1.000 € stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, um mehr Bürgern die Bildung von Kapitalvermögen zu ermöglichen. Dass der Freibetrag zu gering ausfällt, um nennenswertes Vermögen aufzubauen, liegt auf der Hand. Jedoch werden hier punktuell Reize gesetzt, welche den ein oder anderen Kleinsparer zum Investor reifen lässt.

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FAQ zum Sparertauschbetrag

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Einkommensteuer. Bis zu der Höchstgrenze sind Kapitalerträge steuerfrei.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Zurzeit liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 € bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern bei 2.000 €

Wie erhalte ich den Sparerpauschbetrag?

Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, muss ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank beantragt werden. Hinweise zu den Freistellungsaufträgen werden von Banken und Sparkassen auf ihren Internetseiten angeboten und sind kostenlos.

Wird der Sparerpauschbetrag automatisch abgezogen?

Nein, der Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch abgezogen. Pro Person muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden. Ausgenommen ist hier die Zusammenveranlagung bei Ehepartnern, bei welcher der Freistellungsauftrag gemeinsam gestellt werden muss.

Wann erlischt der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag erlischt grundsätzlich nicht. Er gilt unbegrenzt ab dem 01. Januar des Jahres der Einreichung. Kündigen kann man den Freistellungsauftrag nur bis zum 31. Dezember.

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