Wir hören immer wieder die Idee eine Auslandsfirma für das Trading zu gründen, um dem deutschen Steuerwahnsinn rund um die neue „Trading-Steuer“ zu umgehen. Viele Steuerparadiese glänzen mit einer Einkommensteuer von 0 % auf alle Trading-Einkünfte. Also ist es doch ein Leichtes eine Briefkastenfirma in einer Steueroase zu gründen und dort alle Handelsgewinne zu erwirtschaften und steuerfrei nach Deutschland zu überführen. Warum dieser Gedanke zu schön ist, um wahr zu sein und in vielen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, erläutern wir in diesem Blogbeitrag.
Steuerparadiese für Trader
Die Abgeltungsteuer und die neue Trading-Steuer schrecken viele Trader ab und sie suchen verschiedene Auswegmöglichkeiten. Eine Alternative kann die Gründung einer „Trading-GmbH“ sein, doch auch hier liegt der effektive Steuersatz je nach Gestaltung zwischen 20 % – 40 %. Wieso also nicht gleich eine Firma im Ausland gründen und steuerfrei traden? Gerade Länder wie Zypern, Malta, Dubai und Co. locken mit kaum, bis gar keinen Steuern. Zu schön, um wahr zu sein? In den meisten Fällen: Ja!
Auswandern als Trader – Bestes Land für Trader?
Um der deutschen Steuerpflicht zu entgehen ist auswandern tatsächlich eine Option. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass man tatsächlich auswandert und seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert, denn die reine Abmeldung führt nicht automatisch zum Verlust der Steuerpflicht. Entscheidend sind folgende Punkte:
- 183-Tage-Regelung: Wer länger als 182 Tage im Jahr in Deutschland ist, wird auch hier besteuert
- Bereits ein Aufenthalt von 2 Monaten am Stück kann die Steuerpflicht auslösen
- Keine verfügbare Wohnung: Entscheidend ist hierbei die Schlüsselgewalt über eine Wohnung, die bereits zur Steuerpflicht führen kann. Aber auch ein Zimmer bei den Eltern kann zum gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland führen oder ein regelmäßig besuchtes Hotelzimmer
- Lebensmittelpunkt durch Familie: Ist der/die Ehegatte*in noch in Deutschland? Minderjährige Kinder?
- Soziale Komponenten: Auf Vereinsmitgliedschaften innerhalb in Deutschland sollte ebenfalls verzichtet werden
Es gibt keine bestimmten Voraussetzungen, wann die Steuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird. Es wird aber nur funktionieren, wer wirklich und nachweisbar seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert.
Alternative: Briefkastenfirma für Trader?
Die meisten deutschen Anleger vor allem mit Familie in Deutschland werden wohl nicht so einfach auswandern können. Daher wäre es eine logische Möglichkeit eine Auslandsfirma in einem Steuerparadies zu gründen und weiterhin in Deutschland zu leben. Dies wird aber nicht funktionieren, denn Außensteuergesetze und andere Gesetze (ATAD = Anti Tax Avoidance Package) verhindern Briefkastenfirmen.
Besteht eine reine Briefkastenfirma im Ausland, das Geschäft wird aber in Deutschland betrieben, so wird die Auslandgesellschaft (steuerlich) wie eine deutsche Gesellschaft behandelt und jeder Steuervorteil im Ausland entfällt durch eine Hinzurechnung.
Vereinfach gesagt: Wenn die Firma keinen Geschäftsführer, sonstige Mitarbeiter und keine Substanz im Ausland hält, sind alle Steuervorteile verschwunden. Ein gemieteter Schreibtisch in einem Großraumbüro reicht für eine wirtschaftliche Substanz nicht aus.
Eine Briefkastenfirma für Trader wird daher nicht funktionieren und kann unter Umständen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen einhergehen.
Fazit
Steuerparadiese sind für Trader nur unter einer Voraussetzung möglich: Sie wandern aus. Und selbst bei der Auswanderung gibt es einiges zu beachten, um nicht wieder in Deutschland steuerpflichtig zu werden. Entscheidend ist dabei, den Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern. Händler mit GmbH-Anteilen dürfen auch die Wegzugsbesteuerung nicht vergessen!
Die zweite Möglichkeit einer Briefkastenfirma im Ausland ist im Prinzip nicht möglich, hierfür müsste man schon ein „Trading-Büro“ mit Angestellten aufbauen und diese angestellten Mitarbeiter müssten dann auch wirklich den Handel übernehmen. Eine praxisferne Alternative.
Für den „Otto-Normalinvestor“ bleibt also nur die Alternative der Trading-GmbH und sich hier das passende Konstrukt mit Stiftung, Holding, Doppel-Holding oder GmbH & Co. KG zu gestalten. So lässt sich die Steuerlast auch innerhalb Deutschlands angenehm senken – und das völlig legal.
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Die auf dieser Website enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine individuelle Anlageberatung sowie steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.
Man meint
Welche Länder eignen sich als Auswanderungsland für Trader?
Jonas meint
Singapur
Rene Thöne meint
1. Im Prinzip alle mit Teritorialbesteuerung, es gibt auch zusätzlich noch mehr Länder, welche Einkommen aus Aktien niedriger besteuern. Im Prinzip sogar Deutschland, durch die Abgeltungssteuer.
Kira N. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Steuern für Trader. Interessant, dass man seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen muss, um nicht in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Ich hatte kürzlich eine Steuerberatung wegen einer Firmenübernahme und beschäftige mich nun etwas mehr mit der Materie.
Daniel M. meint
Danke für den guten Artikel.
Falls die Grünen wirklich an die Macht kommen sollten, wird zudem ja noch die 25% Abgeltungssteuer auf den individuellen Steuersatz angehoben, d.h. Trading macht in diesem schönen Land fast keinen Sinn mehr.
Lenz meint
Wobei ich „normale“ ESt auf Zock-Gewinne mit Derivaten usw. durchaus für gerecht halten würde, dann kommt die Frage Zock oder Absicherung von Aktienanlagen?
Die 25% ZAST auf Dividenden fallen in der Regel auf schon bei Firmen üppig besteuerte Gewinne an und sind daher zu hoch – daher landet man damit fast automatisch beim Höchststeuersatz.
GENERELL wären der Ertrag in Bezug zum Vermögen um die Inflationsrate zu kürzen, d.h. 100.000 € 2% Infla:
Der Betrag der zu versteuernde Zinsen usw. wären um 2000 € zu mindern.
Mario J. meint
Muss es denn unbedingt eine deutsche GmbH sein, oder könnte ich auch in einer im Ausland gegründeten Gesellschaft traden, um die neue Verlustverrechnung, so wie bei der Gründung einer deutschen Trading GmbH zu umgehen und dann natürlich die entnommenen Gewinne normal in D versteuern?
Sam meint
Das ist eigentlich die entscheidende Frage, auf die in diesem Blogpost ledier Null eingegangen wird.
jochen S meint
Was passiert eig. wenn man seine deutsche Steuernummer beim broker eingetragen lässt und ins ausland zieht und sich aus deutschland abgemeldet hat? Würde man gegen irgendein deutsches recht verstoßen oder lediglich gegenüber der aktuellen ausweispflicht beim broker? Der muss doch sicher gewinne die er auszahlt irgendwo melden? Wenn da aber beim finanzamt unter der steuernummer vermerkt ist das man garnicht in deutschland steuerpflichtig ist, was passiert dann? bekommt der broker eins aufn deckel? wird man bei wiedereinreise festgenommen? Ansich ist es doch so, das einkommen wurde im ausland erzielt. In dem neuen heimatland (angenommen paraguay) sind auslandseinkünfte steuerfrei.
Ist das neuanmelden beim broker mit neuem personalsausweis(paraguay) + steuernummer unumgänglich oder gibt es möglichkeiten mit dem jetzigen irgendwie weiter zu traden?
Trader meint
„“ Für den „Otto-Normalinvestor“ bleibt also nur die Alternative der Trading-GmbH und sich hier das passende Konstrukt mit Stiftung, Holding, Doppel-Holding oder GmbH & Co. KG zu gestalten. So lässt sich die Steuerlast auch innerhalb Deutschlands angenehm senken – und das völlig legal. „“
Gibt es dazu mehr Infos mit Vor- und Nachteilen?
Benjamin Hertl meint
Wie ist es, wenn man im Ausland eine Trading Firma gründet (Kapitalgesellschaft) und diese zu 100% von einer dt. GmbH gehalten wird? Selbst sitzt man allerdings in Deutschland.
Gewinne der Ausland Firma gehen mit 1,5% in die dt GmbH. Wäre dies möglich?