1,5 % Steuern auf Aktienkursgewinne in der Trading-GmbH? Die gesetzlichen Grundlagen für diesen niedrigen Steuersatz haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengestellt.
Was ist eine Trading-GmbH?
Eine Trading-GmbH oder auch Trader-GmbH ist juristisch gesehen eine gewöhnliche GmbH. Der Unternehmenszweck einer Trading-GmbH liegt im Handel von Trading-Produkten oder auch im Investieren in Buy-and-Hold-Titeln. Durch die Gründung einer GmbH lässt sich die Verlustverrechnung für Privatleute umgehen und außerdem sind Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH fast steuerfrei.
Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH
Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:
- Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
- Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %
Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für die Veräußerung von Aktienkursgewinnen gilt eine Ausnahme!
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs / REITs / CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:
Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.
Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.
Beispiel:
- Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
- Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
- Gewinn des Trades: 100 €
Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) = 1,50 €
Von Aktienerlösen ist also in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,54 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!).
– Empfehlung –
für alle, die über eine Trading-GmbH nachdenken oder bereits in einer Kapitalgesellschaft handeln:
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Besteuerung von Dividenden
Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile von mind. 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit 30 % in der GmbH zu versteuern.
Fazit – Aktienhandel in der Trading-GmbH
Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt.
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Alex meint
Hallo Herr Konewka,
kann die Regelung nicht auch gerade für Vieltrader problematisch werden?
Beispiel:
10 Trades mit jeweils Gewinn von 10.000 € und 10 Trades mit jeweils Verlust von 10.000 €.
Wirtschaftlicher Gewinn = 0 €
Steuerlicher Gewinn = 100.000 € x 5 % = 5.000 €
Steuerlast c.a. 30 % von 5.000 € = 1.500 € bei einem wirtschaftlichen Gewinn von 0 €
Torsten Buchwald meint
wieso steuerlicher Gewinn? Verluste sind doch innerhalb der GmbH Kosten.
Sollte auch zu Null führen.
Wichtig wäre das Herausnehmen.
Das versteuert man.
Eigentlich führt nur das geringere versteuern innerhalb der Konstruktion zu theoretisch mehr Liquidität, wenn Gewinn erzeugt wird. Und diese ist ein Plus, da man dann mehr für erneute Käufe zur Verfügung hat. Verlust ist da eh nicht vorgesehen.
Bei privat sind neue Käufe nur aus versteuertem Gewinn möglich. Wenn ich das korrekt verstanden habe.
Alex meint
Nein, Aktienveräußerungsverluste sind keine Kosten.
§ 8b Abs. 3 S.3 KStG:
„Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in Absatz 2 genannten Anteil entstehen, sind
bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen.“
Reiner Walz meint
Ja das ist genau das Problem bei der Trading GmbH: das funktioniert super wenn man Kursgewinne bei Aktien realisiert. Wenn aber Verluste entstehen, sind diese nicht verrechenbar.
Reiner Walz meint
Ja das ist genau das Problem bei der Trading GmbH: das funktioniert super wenn man Kursgewinne bei Aktien realisiert. Wenn aber Verluste entstehen, sind diese nicht verrechenbar.
Koch meint
Hallo Herr Konewka
Wenn ich Geld aus der Trading GmbH
entnehmen möchte, muß sich dann auch 25 % Kapitalertragssteuer zuzüglich Soli zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Koch
Torsten Buchwald meint
logisch…
und Kosten der GmbH nicht vergessen. Bilanzierungskosten usw Diese fixen Kosten müssen auch erwirtschaftet werden.
Colin Dinger meint
Wenn ich 25% Kapitalertragssteuer + Soli auf meine Entnhame aus der GmbH zahle, wo liegt dann überhaupt noch der Vorteil der GmbH gegenüber einer Privatperson ?