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Steuern auf Future-Gewinne – diese Punkte sind zu beachten

26. Juni 2020 - Trading-Steuerberatung

Terminprodukte wie Futures sind bei vielen Index- und Rohstoffhändlern sehr beliebt. Hierbei handelt es sich um ein offiziell an den Börsen gehandeltes Produkt, das nicht durch eine Bank oder ein Wertpapierhaus emittiert wurde. Wie bei allen Trading-Profiten fallen auch hier Steuern auf Future-Gewinne an. Was es zu beachten gilt, klären wir in diesem Blogbeitrag.

Steuern auf Future-Gewinne – Die Grundlagen

Ein Future ist ein Terminkontrakt auf ein bestimmtes Gut (DAX, Erdöl, usw.). Er verpflichtet den zugrunde liegenden Basiswert zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem beim Kauf/ Verkauf festgelegten Preis zu liefern bzw. abzunehmen. Futures können ge- oder verkauft werden, daher gibt zwei grundsätzliche Varianten:

Steuern auf Future-Gewinne

Steuern auf Future-Gewinne – Besteuerung

Future-Gewinne sind Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EstG. Hierbei kommt es zum sogenannten Differenzausgleich, d. h. die Differenz der geleisteten Zahlungen während der Laufzeit des Futures ist für die Besteuerung entscheidend. Der Fälligkeitstag des Kontraktes wäre der Zu- und Abflusszeitpunkt.

Da die Lieferung des Futures praxisfern ist und die Futures meist aber vor Verfall glattgestellt werden, können sich Future-Händler relativ einfach merken: Summe Future-Gewinne – Summe Future-Verluste = zu versteuernder Betrag.

Aber Achtung! Ab 2021 wird sich die Verlustverrechnung von Futures massiv ändern, hierzu Frank Konewka im Interview:

Update vom 23.06.2020:

Fazit

Steuern auf Future-Gewinne sind (bis Ende 2020) relativ einfach zu versteuern. Der Netto-Gewinn aller Future-Trades wird mit der Abgeltungssteuer besteuert. Feinheiten wie den Sparerpauschbetrag und Möglichkeiten der Verrechnung mit Aktiengewinnen sind noch zu beachten. Spannend wird vor allem die Änderung der Verlustverrechnung ab 2021.


Risikohinweis: Die auf dieser Website enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine individuelle Anlageberatung sowie steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Michael meint

    14. September 2020 um 12:17

    Vielen Dank für die vielen tollen Beiträge zum neuen Gesetz!
    Ich hätte da noch eine Frage: Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn ich als Anleger Geld langfristig in ein kurzfristiges Trading-Signal investiere, z.B. lege ich 100.000€ im Jahr 2021 auf ein ausländisches Konto, das von einem Händler mit Intraday-Trades auf Futures gehandelt wird (ca 200 Trades/Jahr) und lasse mir das Geld drei Jahre später mit Gewinn von 30.000€ (also 130.000€) auszahlen. Kommt es da auch zur Verlustverrechnung (der einzelnen Trades (z.B. 300.000 – 270.000€) oder zählt nur der reine Gewinn, also die Differenz zwischen Ein- und Auszahlung (30.000€) ?
    Vielen Dank
    Michael

    Antworten
    • Benjamin Feld meint

      7. Oktober 2020 um 9:43

      Hallo, erhöht sich die Summe, die man als Verlust ansetzen kann, bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern dann auf 20000 Euro?

      Vielen Dank

      Antworten
      • Frank Konewka meint

        14. Oktober 2020 um 11:20

        Wenn beide Ehepartner ein Depot haben wahrscheinlich ja. Details erwarten wir im BMF-Schreiben.

        Antworten
  2. Frank meint

    14. September 2020 um 16:35

    Hallo, es kommt auf den Verlust der einzelnen Trades an, immer wenn Verluste realisiert werden.
    Viele Grüße
    Frank Konewka

    Antworten
  3. Ray meint

    13. Oktober 2020 um 14:49

    Hallo,
    sind Intraday-Gewinne (Kauf und Verkauf am selben Tag) bei EUREX/CFD Produkten überhaupt steuerpflichtig?
    Danke im Voraus.

    Antworten
  4. Frank Konewka meint

    14. Oktober 2020 um 11:14

    Gegenfrage: warum sollten Sie es nicht sein?

    Antworten
  5. Ray meint

    15. Oktober 2020 um 10:35

    Weil es sonst der Abgeltungssteuer unterliegt?

    Antworten
  6. Daniel W. meint

    22. Januar 2021 um 15:01

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand die Frage beantworten inwieweit in einer GmbH mit originärem Geschäft (kein Trading) Verluste im Future-/Aktienhandel gewinnmindernd und damit steuersenkend angebracht werden können?
    P.s. Schöne Webseite und tolle Informationen!

    Antworten
  7. Herman Güldenhaupt meint

    2. Mai 2021 um 11:36

    Hallo,

    wie verhält sich das mit Futures, die nicht auf FIAT laufen, sondern auf einen Stablecoin? z.B. kann man auf Binance für USD-Tether Futures auf Kryptos kaufen. Gilt für Gewinne mit den Futures dann die Abgeltungssteuer, da es sich um Termingeschäfte handelt, oder werden sie wie Gewinne aus Coin-Verkäufen berücksichtigt? Da typischerweise unter einem Jahr verkauft wird also auch innerhalb der Spekulationspflicht?

    Beste Grüße
    Herman Güldenhaupt

    Antworten
  8. Eike meint

    18. Januar 2022 um 20:27

    Hallo,
    vielen Dank für die Informationen.
    Mir stellt sich noch die Frage ob die perpetual Futures Steuerrechtlich wie Futures behandelt werden oder wie Aktien. Ich bin der Meinung auf einer anderen Seite gelesen zu haben, dass es hier auf die Ausgestaltung des Produktes ankommt, ob es auf die Lieferung ausgelegt ist oder nicht. Ich denke dieses ist bei einem perpetual Future nicht vorhanden, weswegen es steuerlich nicht wie normale Futures behandelt werden sollte aber über dieser Annahme hängt ein großes Fragezeichen 🙂 Haben Sie dazu eventuell Informationen? Ich Danke Ihnen schonmal vielmals!

    Antworten

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