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Grundlagen Abgeltungsteuer – „Besser 25 Prozent von X als nix“?

22. Oktober 2018 - Trading-Steuerberatung

Grundlagen Abgeltungsteuer

Mit Einführung der Abgeltungsteuer (auch Kapitalertrag- oder Quellensteuer genannt) zum 01.01.2009 reformierte der Gesetzgeber in Deutschland die Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Die Grundidee war, dass Anleger auf ihre Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Stillhalterprämien oder Aktiengewinne), abzüglich des geltenden Sparer-Pauschbetrages, einen fixen Steuersatz zu zahlen haben. Die Abgeltungsteuer beträgt aktuell 25 Prozent. Hinzu kommen als Abzug noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und ggf. die Kirchensteuer. Das (deutsche) Kreditinstitut behält die Steuer automatisch ein und führt diese an den Staat ab. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf die erfassten Kapitalerträge grundsätzlich „abgegolten“ – daher der Name Abgeltungsteuer. Durch die Einführung sollte die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessert werden. Auf gut Deutsch: die im AuslandGrundlagen Abgeltungsteuer gebunkerten Schwarzgelder sollten nach Deutschland zurückgeholt werden. Genau das hat der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit seinem o.g. Sprichwort gemeint.

 

Ist das Konto im Inland, ist alles einfach …

Was in der Theorie einfach und logisch klingt, ist in der Praxis oftmals kompliziert und nervenaufreibend. Solange man lediglich Zinseinkünfte bei einer örtlichen Volksbank oder Sparkasse erzielt, ist alles prima. Man erhält am Jahresanfang eine Jahressteuerbescheinigung für das Vorjahr und braucht – einen nicht aufgebrauchten Freistellungsauftrag vorausgesetzt – noch nicht einmal die Anlage KAP in seiner Steuererklärung abgeben.

 

Aber was ist mit ausländischen Brokern?

Anders verhält es sich aber, wenn man seine Anlagen bei einem ausländischen Broker, wie z.B. Interactive Brokers, CapTrader oder LYNX tätigt. Diese stellen leider keine dem Finanzamt bekannten Steuerbescheinigungen aus. Dennoch erhält man sehr umfangreiche Unterlagen zum Steuer-Reporting. Diese muss der Anleger selbst auswerten und die relevanten Angaben – unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften – dem Finanzamt selbst erklären.
Dass dies nicht immer einfach ist, zeigen die vielen Fragen in entsprechenden Internet-Foren oder auf Facebook. Unser Blog wird zukünftig viele interessante Aspekte zum Thema besprechen und soll somit etwas „Licht ins Dunkel“ der Besteuerung von Kapitaleinkünften bringen.

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