Was im Rahmen des 1. Blockchain-Roundtables der FDP am 28. April im Bundestag bereits angedeutet wurde, tritt nun ein: Das Bundesfinanzministerium verkürzt die Haltefrist von Kryptowährungen, die zum Staking und Lending eingesetzt werden von 10 Jahren auf 1 Jahr. Ab dieser Frist können Kryptowährungen nun steuerfrei verkauft werden. Alles Wichtige dazu haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
Weiterhin steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr
In Zeiten des Coinbase-Crashs und des massiven Abverkaufs am Krypto-Markt ist diese Nachricht eine Beruhigung für die geschundene Seele der Krypto-Investoren. Mit dem Schreiben vom 10.05. “Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token” gibt das von Christian Lindner geführte BMF den Finanzämtern die Anweisung, wie Kryptowährungen in Zukunft steuerlich zu erfassen sind.
Der für uns zentrale Satz lautet: “Bei virtuellen Währungen kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung”. Denn bisher gingen die Finanzämter davon aus, dass sich die Haltefrist für Kryptowährungen von einem Jahr auf 10 Jahre verlängert, wenn Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung eingesetzt wurden.
Für den regulären Handel mit Kryptowährungen wurde bestätigt, dass dies entsprechend § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) eingeordnet wird und somit grundsätzlich die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr beibehalten wird.
Private Veräußerungsgeschäfte: Ein privates Veräußerungsgeschäft erfolgt bei der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Vermögensgegenstandes.
Das Novum an diesem Schreiben ist, dass Kryptowährungen nun als Wirtschaftsgüter eingeordnet werden und somit für das deutsche Einkommensteuerrecht erst praktikabel sind. Während es in der Bundesregierung Kräfte gibt, die sich für eine Etablierung von Kryptowährungen und Co. einsetzen, gibt es auf EU-Ebene Gruppen, die sich für ein Verbot von digitalen Coins wie dem Bitcoin stark machen.
Bitcoin Verbot
Zwei Möglichkeiten für einen eventuelles Verbot von Kryptowährungen haben Inside Markets auf ihrem YouTube-Kanal anschaulich dargestellt:
Achtung Steuerfalle Staking!
Staking und Lending bedeutet, dass Investoren ihre Kryptowährungen über einen gewissen Zeitraum einem Netzwerk zur Verfügung stellen und im Gegenzug dafür neue Coins erhalten.
Mit dem Schreiben des BMF wird zwar Staking von der 10-Jahresfrist befreit, jedoch wird in Zukunft in aktives und passives Staking unterschieden. Wer passives Staking betreibt, also ohne Übernahme der Blockerstellung an Staking-Pools teilnimmt, betreibt dem Schreiben nach eine passive Vermögensverwaltung und muss die Einkünfte in der Steuererklärung unter “sonstige Einkünfte” führen. Dagegen ist aktives Staking fortan eine gewerbliche Handlung. Wer also eine Staking Node betreibt, ist aus der Sicht der Finanzämter nun ein Dienstleister und wird dementsprechend gewerblich versteuert. Begründet wird dies mit der Natur der Blockerstellung, da sowohl beim Mining, als auch beim Staking eine Blockbelohnung sowie Transaktionsgebühren im Tausch für die Erstellung neuer Blöcke ausgezahlt werden. Dies entspreche dem BMF nach der Natur eines Dienstleisters. Die wenigsten Krypto-Investoren werden sich bewusst sein, dass sie so als Dienstleister auftreten und dass für sie andere steuerliche Regelungen greifen.
Ebenso gibt es noch einige Grauzonen bei NFTs oder anderen Krypto-Assets, welche hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode abgedeckt werden. Da das BMF das Schreiben selbst als Zwischenergebnis in der Auseinandersetzung mit dem Thema einstuft, vertrauen wir darauf, dass auch diese Rechtsunsicherheit in naher Zukunft ausgeräumt wird.
Fazit zur geänderten Haltefrist für Kryptowährungen bei Staking und Lending
Es ist schlussendlich festzuhalten, dass das Schreiben des Bundesfinanzministeriums Rechtssicherheit herstellt und ein Schritt in die richtige Richtung darstellt sowie ein Zeichen dafür ist, dass die Blockchain-Technologie weiter institutionalisiert wird. Augenscheinlich haben wir mit der FDP die richtige Partei im Bundesfinanzministerium, die geneigt ist, auf Einwände von Blockchain-Experten zu hören, auf deren Initiative die Veränderung bezüglich der Haltefrist für Kryptowährungen zurückzuführen ist.
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