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Die Verlustverrechnungsbegrenzung für Aktien und Termingeschäfte soll abgeschafft werden

8. Juli 2022 - Trading-Steuerberatung

Schon seit längerem ist die Verlustverrechnungsbegrenzung privaten Anlegern und Tradern ein Dorn im Auge. Seit der missratenen Gesetzesänderung zur Verlustverrechnungsbegrenzung im Jahr 2021 können Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 € verrechnet werden. Doch es scheint sich ein Hoffnungsschimmer am Horizont abzuzeichnen. Die FDP bzw. das Bundesministerium der Finanzen sowie das der Justiz planen zeitnah ein sogenanntes Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Über den Inhalt des nun vorliegenden Eckpunktepapiers informieren wir in diesem Blogbeitrag.

Verlustverrechnungsbegrenzung

Die FDP plant die Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung

„Unser Land benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang”. Mit diesen dramatischen Worten beginnt das von Bundesfinanzminister Lindner und Justizminister Buschmann vorgelegte Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz, mit welchem Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen getroffen, sowie die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen gewährleistet werden soll. Für uns am erfreulichsten: Die Verlustverrechnungsbegrenzung von 20.000 € soll aufgehoben werden! Nachfolgend zeigen wir an einem kleinen Beispiel, warum die Verlustverrechnung (Stand jetzt) ein Problem darstellt.

Beispiel Verlustverrechnung 2022

Angenommen ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr 2022 Gewinne aus Termingeschäften in Höhe von 500.000 € und gleichzeitig Verluste aus anderen Termingeschäften in Höhe von 400.000 €. 2022 müssen also 480.000 € versteuert werden (obwohl insgesamt nur 100.000 € Gewinn erzielt wurden), da von den Verlusten nur 20.000 € verrechenbar sind.

Die restlichen Verluste in Höhe von 380.000 € wandern in den Verlustvortrag und können in den folgenden 19 Jahren (wiederum auf 20.000 € jährlich begrenzt) mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, wenn nach unterjähriger Verrechnung (ebenfalls auf 20.000 € begrenzt) ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.

Mehr dazu, warum die Verlustverrechnungsbegrenzung so problematisch ist: Blogbeitrag „Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte ab 2021“

Verlustverrechnung und Co. – Die Forderungen des Eckpunktepapiers im Überblick

Neben der Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung enthält das Eckpunktepapier weitere Vorteile für Privatanleger, welche Investments an der Börse attraktiver gestalten und den privaten Vermögensaufbau fördern sollen.

Das zentrale strategische Ziel des Eckpunkteplans stellt dabei die Erhöhung der Aktienquote bei Privatpersonen dar. Dadurch, dass mehr Bürger in Aktien investieren und ihren privaten Vermögensaufbau vorantreiben, soll ein Schutz vor Inflation aufgebaut und die private Altersvorsorge gestärkt werden. Zusätzlich vereinfacht dies die Eigenkapitalbeschaffung für Unternehmen.

Um dies alles zu gewährleisten, soll ein steuerlicher Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfondsanteilen eingeführt (Höhe noch unbekannt) und der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Aktien sowie der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften und aus Totalverlusten abgeschafft werden. Somit könnten Verluste aus Aktien und aus Termingeschäften mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden!

Neben der Umgehung der Verlustverrechnung gibt es weitere Vorteile, um eine Trading GmbH zu gründen. Diese hat Steuerberater Frank Konewka in einem Interview mit Inside Markets besprochen:

Weitere Maßnahmen zur Modernisierung des Finanzmarktes

Neben der Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung haben sich die FDP-geführten Ministerien mit dem Eckpunktepapier weitere Projekte auf die Agenda geschrieben. Insgesamt soll der Zugang für Wachstumsunternehmen, Startups sowie für kleinere und mittlere Unternehmen zum Finanzmarkt erleichtert werden. Daher sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erleichterung bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei Zulassungsfolgepflichten
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Finanzierungsmöglichkeiten von Startups, Wachstums- und Kleinunternehmen, dem Mittelstand sowie für SPACs
  • Modernisierung und Digitalisierung des Kapitalmarktes durch die Schaffung von Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere sowie durch die einfachere Übertragbarkeit von Kryptowerten
  • Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung an Unternehmen
  • Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Schaffung von dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien). (Mehrstimmrechtsaktien erlauben die Emission von Aktien mit mehr Stimmrechten, damit Gründer auch dann die Stimmrechtsmehrheit an einem Unternehmen behalten können, wenn sie nicht mehr die Mehrheit der Aktien halten.)

Fazit zur Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte

Endlich tut die FDP das, wofür sie gewählt wurde. Die steuerlichen Verbesserungen und hier ganz besonders die Rücknahme der katastrophalen Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten dürfte viele private Anleger und Trader freuen.

Jedoch gilt es, dieses Eckpunktepapier mit Vorsicht zu genießen. Dies stellt nur einen ersten Aufschlag der FDP-Minister dar und es bleibt abzuwarten, wie die Koalitionspartner auf den Forderungskatalog von Lindner und Buschmann reagieren. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Grünen und die SPD die Zustimmung zu den Forderungen mit Steuererhöhungen an anderer Stelle erkaufen lassen. Was aber auch kommen mag, wir informieren darüber. Folgen Sie uns bei Facebook um keine Neuigkeiten zu verpassen!

Hier eine Empfehlung für alle, die über die Gründung einer Trading-GmbH nachdenken oder bereits in einer Kapitalgesellschaft handeln:

Mehr zum Vermögensmagazin von Inside Markets

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Malte Paulsen meint

    17. Oktober 2022 um 13:55

    Guten Tag,

    im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 finde ich zum §20 Artikel 6 nur Informationen zur Verlustverrechnung unter Ehepartnern. Die 20k Grenze wird nicht erwähnt. Bedeutet das, dass an diesem Gesetz doch nichts bzgl. der begrenzten Verlustverrechnung geändert wird? Oder wird an dem Entwurf im Laufe der Zeit noch weiteres ergänzt?

    Viele Grüße

    Antworten
  2. Wolfgang meint

    19. Oktober 2022 um 20:16

    laufen eigentlich Klagen gegen dieses äußerst fragwürdige Reglement mit der Verlustverrechnungsbegrenzung? und wenn ja, wer klagt und wie ist der Stand der Dinge? Nach meinem Rechtsempfinden widerspricht die Verlustverrechnungsbegrenzung jedenfalls den elementarsten Gleichheitsanforderungen an ein Gesetz. Eigentlich müsste das Gesetz von jedem halbwegs objektiven Gericht in der Luft zerrissen werden …

    Antworten
    • Sebastian Flohr meint

      22. Oktober 2022 um 13:04

      Ich würde gerne einer Anlage beitreten, bei mir geht es immerhin um 15.000 Euro Steuern für 2021 selbe Summe hat sich schon dieses Jahr angesammelt

      Antworten
      • jk meint

        31. Oktober 2022 um 22:13

        Sitze im gleichen Boot. Viel gewonnen, viel verloren plus minus 0, aber 5 stellig Steuern an der Backe, wenn das nicht geändert wird…

        Antworten
        • CK meint

          3. Dezember 2022 um 18:23

          Ich habe das gleiche Problem…

          Antworten
          • Fk meint

            12. Dezember 2022 um 21:26

            Ich bin auf auch 0, muss trotzdem 7000 Euro Steuern zahlen.. so ein Schwachsinn

  3. Tobias Test meint

    19. Dezember 2022 um 14:52

    Da kann ich mich nur anschließen.
    Habe in Summe knappe 10.000 in 21 verloren und darf jetzt noch knappe 30.000 Steuern hinterher schießen….. Danke!

    Antworten
    • ZT meint

      6. Februar 2023 um 21:48

      hast du einspruch gegen die steuerbescheid erheben?

      Antworten
    • Oleh Paslavskyy meint

      10. Februar 2023 um 15:22

      Hi Tobias,
      wie war die Geschichte? Musstest Du den Abgeltungsteuer zahlen?

      MfG
      oleh

      Antworten
  4. DG meint

    23. Dezember 2022 um 14:41

    dito, letztes Jahr Gewinn von 1180 Euro gemacht, jedoch wohl jetzt eine Nachzahlung von 54000 Euro, dieses Jahr Gewinn von ca.2300 Euro, aber bereits 63000 Euro an Abgeltungssteuer abgeführt.

    Antworten
    • ZT meint

      6. Februar 2023 um 21:46

      hast du jetzt eine klage am laufen?

      Antworten
  5. Christian meint

    28. Januar 2023 um 15:06

    Gibt es eine Sammelklage o.ä. in der Sache der man sich anschließen kann? Auch bei mir ergeben sich aus 1000€ Verlust 40000€ Steuern ):

    Antworten
  6. Yannick meint

    31. Januar 2023 um 22:35

    Fände ich auch interessant wie man klagen kann, damit dieser Irrsinn bald ein Ende hat. Sonst bleibt nur noch Auswandern in Anlegerfreundliche Länder wie Zypern, Dubai, Panama,… :/

    Antworten
  7. Evgeni meint

    12. Februar 2023 um 20:17

    Es wird zu dem Thema scheinbar unglaublich viel „Glauben“ und Spekulation verbreitet. Die meisten schreiben, dass ein Verlust aus einer Long Option ein Termingeschäft ist und damit in die Verlustbegrenzung hineinläuft. Dann gibt es diverse „Experten“ und Steuerberater, die zwischen Termingeschäften sowie Stillhaltergeschäften und Glattstellungsgeschäften unterscheiden. Beispielsweise sollen Verluste aus Short-Positionen (Optionen) nicht unter die Kategorie Termingeschäfte fallen. Es wäre sehr hilfreich wenn ein Experte die Sache endlich mal klarstellen würde…

    Antworten

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