Am 5. Dezember 2023 entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zugunsten der Anleger, und jetzt wird es offiziell: Die auf 20.000 Euro begrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften wird abgeschafft – eine Erleichterung für viele Trader. Nach dem Kabinett haben nun auch die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition in Berlin dieser Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt.
Das Aus für die Verlustverrechnungsbeschränkung
Das Warten hat ein Ende: Der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben und damit eine lange bestehende Ungerechtigkeit anerkannt und korrigiert. In einem Interview mit Dr. Fabian Meinecke, einem Experten für Steuerstrafrecht, geht Max von unserem Partner Eichhorn Coaching auf alle relevanten Fragen für Händler und Investoren ein und beleuchtet die neu entstandenen Risiken:
Was bisher geschah
Seit dem 1. Januar 2021 durften Verluste aus Termingeschäften, wie Optionen, Swaps, Forwards, Differenzkontrakten (CFDs), Futures und Stillhalterpositionen, nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus genau diesen Geschäften verrechnet werden. Diese Regelung führte zu der absurden Situation, dass Anleger durch die Steuerlast in manchen Fällen sogar nach Steuern Verluste erlitten, obwohl sie zuvor Gewinne erzielt hatten.
Die rechtliche Haltbarkeit dieser Begrenzung war von Anfang an fragwürdig. Nun lenkt die Bundesregierung ein und schafft diese steuerliche Belastung ab – möglicherweise, um einer endgültigen Niederlage vor Gericht zuvorzukommen. Hat die FDP in der Ampelregierung hier ihren Einfluss geltend gemacht? Fest steht: Die umstrittene Obergrenze für die Verlustverrechnung bei Termingeschäften gehört bald der Vergangenheit an.
Was bedeutet das für Optionshändler?
Doch was genau bedeutet die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung für Optionshändler und was gibt es für das Steuerjahr 2024 zu beachten? Mit dieser Frage haben sich Steuerberater Frank Konewka und Alexander Eichhorn von Eichhorn Coaching beschäftigt:
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